Sitzung: 13.02.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur
Vorlage Nr. BV/013/2020 aufgeführte Abwägung zu den eingegangenen
Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110
„Holländischer Güterschuppen“ vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 110
„Holländischer Güterschuppen“ einschließlich Begründung nebst Anlagen als
Satzung.
a)
Für die Erweiterung des Nahwärmenetzes ist es erforderlich, einen
Pufferspeicher für rund 1.000 m³ Warmwasser zu errichten und in das künftige
Netz einzubinden. Als innerörtlicher Standort wurde das Außengelände des
„Holländischen Güterschuppen“ an der Dr.-Josef-Stockmann-Straße ausgewählt. Zur
Erlangung der notwendigen Baugenehmigung für einen solchen Speicher war es
erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan Nr. 110 „Holländischer Güterschuppen“ lag in der Zeit
vom 17.06.2019 – 17.07.2019 öffentlich aus.
Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind mit
Schreiben vom 06.06.2019 über die öffentliche Auslegung informiert und
gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine
Stellungnahme bis zum 17.07.2019 abzugeben.
Seitens der Bürger wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die
Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge, die als
Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung, kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.