Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/013/2020 aufgeführte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Holländischer Güterschuppen“ vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 110 „Holländischer Güterschuppen“ einschließlich Begründung nebst Anlagen als Satzung.

 


a)

Für die Erweiterung des Nahwärmenetzes ist es erforderlich, einen Pufferspeicher für rund 1.000 m³ Warmwasser zu errichten und in das künftige Netz einzubinden. Als innerörtlicher Standort wurde das Außengelände des „Holländischen Güterschuppen“ an der Dr.-Josef-Stockmann-Straße ausgewählt. Zur Erlangung der notwendigen Baugenehmigung für einen solchen Speicher war es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Bebauungsplan Nr. 110 „Holländischer Güterschuppen“ lag in der Zeit vom 17.06.2019 – 17.07.2019 öffentlich aus.

Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 06.06.2019 über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 17.07.2019 abzugeben.

Seitens der Bürger wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

 

Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.

 

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung, kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.