Sitzung: 15.01.2020 Ausschuss für Kindertagesstätten & Familienzentrum
Die Träger von Kindertageseinrichtungen haben gem. § 11 Abs. 1 des
Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) für eine fachliche Beratung
ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sorgen. Ob dies durchgeführt wird,
wird von der Genehmigungsbehörde für Tageseinrichtungen nach dem
Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII) auch entsprechend überprüft.
Der Caritasverband hat sich bereit erklärt diese fachliche Beratung
(Kosten ca. 2.500,00 Euro jährlich pro Einrichtung) durchzuführen. Die
katholischen Kindergärten nutzen bereits dieses Angebot und haben gute
Erfahrungen damit gemacht.
Die entsprechenden Verträge mit der Caritas sind abgeschlossen, die
Kindertagesstätten Nepomuk und Marien haben nun Zugriff auf das
Bistumrahmenhandbuch und das Web-Portal des Caritasverbandes.
Für die Fachberatungen in den Kindertagesstätten Nepomuk und Marien
wurden im Haushalt 2020 entsprechende Mittel (je 3.000,00 Euro) gebunden.