Die Träger von Kindertageseinrichtungen haben gem. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) für eine fachliche Beratung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sorgen. Ob dies durchgeführt wird, wird von der Genehmigungsbehörde für Tageseinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII) auch entsprechend überprüft.

 

Der Caritasverband hat sich bereit erklärt diese fachliche Beratung (Kosten ca. 2.500,00 Euro jährlich pro Einrichtung) durchzuführen. Die katholischen Kindergärten nutzen bereits dieses Angebot und haben gute Erfahrungen damit gemacht.

 

Die entsprechenden Verträge mit der Caritas sind abgeschlossen, die Kindertagesstätten Nepomuk und Marien haben nun Zugriff auf das Bistumrahmenhandbuch und das Web-Portal des Caritasverbandes.

 

Für die Fachberatungen in den Kindertagesstätten Nepomuk und Marien wurden im Haushalt 2020 entsprechende Mittel (je 3.000,00 Euro) gebunden.