Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt:
1. dass die Sockelbeträge i.H.v.
30.000,00 EURO der Grundschulen zunächst für die Implementierung einer digitaler Lehr-/Lern – Infrastruktur genutzt werden und die
Ausschreibung dieser Maßnahmen erfolgen soll. Anschließend soll die Umsetzung
der Schritte drei bis sechs der „Förderrichtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in
Schulen“ aus dem Sockelbetrag gezahlt werden. Die Verwendung der Kopfbeträge
wird gesondert beschlossen.
2. dass in der Oberschule das abschließende
Leistungsverzeichnis zur Durchführung der Schritte eins und zwei der
„Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der
IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ zu erstellen ist und anhand
diesem die Ausschreibung der durchzuführenden Arbeiten erfolgen soll.
Landesweit werden durch den DigitalPakt Schule insgesamt 522 Millionen
Euro zur Verfügung gestellt. Um dieses Geld möglichst gerecht und zielgerichtet
einzusetzen brauchte es eine Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen. Mit ihr
sollen folgende Bedingungen sichergestellt werden:
-
Es wird
klar geregelt, wer einen Antrag stellen darf und welche Voraussetzungen erfüllt
sein müssen. Die Bedingungen sind für alle Antragsteller gleich.
-
Es ist
festgeschrieben, wofür Gelder verwendet werden dürfen. Eine nicht sachgemäße
Verwendung kann auch dazu führen, dass Gelder zurückgezahlt werden müssen.
-
Es wird
beschrieben, wie das Verfahren der Antragstellung funktioniert und wer
gegebenenfalls prüfberechtigt ist.
-
In der
Anlage zur Förderrichtlinie finden sich Standards und Abschreibungszeiten für
die Investitionen sowie die konkreten Summen für einzelnen Schulträger.
Bevor die Förderrichtlinie in Kraft treten konnte, wurde verschiedenen
Verbänden und den Zuwendungsempfängern in einer Anhörungsphase die Möglichkeit
gegeben, die Förderrichtlinie zu kommentieren. Diese Anhörungsphase lief am
14.Juni ab.
Im Anschluss wurden die eingegangenen Anmerkungen durch das Nds.
Kultusministerium zusammengefügt und bearbeitet. Nach Abstimmung der neuen
Richtlinie mit den einzubindenden Referaten im Kultusministerium wurde die
vorläufige Endfassung dem niedersächsischen Kultusminister, Grant Hendrik
Tonne, vorgelegt. Nachdem der zuständige Minister sein Einverständnis gegeben
hat, musste das Land das Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem
Landesrechnungshof und auch dem Bundesministerium für Bildung und Forschung,
als zuständigem Bundesministerium für den DigitalPakt Schule, herstellen.
Nachdem alles final
abgestimmt wurde, konnte die „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und
der IT-Ausstattung in Schulen“ mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am
07.08.2019 zum 08.08.2019 in Kraft treten.
Ziel der
Richtlinie und Darstellung der allgemein vorzunehmenden Maßnahmen
Im Folgenden wird das Ziel der Richtlinie
nebst Prioritäten in der Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel kurz
erläutert:
Die Zuwendungen sind zum Ausbau der digitalen schulischen
Bildungsinfrastruktur bestimmt. Damit werden Maßnahmen für die Verbesserung der
Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen unterstützt.
Die Maßnahmen sind dabei in sechs Schritte
unterteilt.
Schritt 1:
Beinhaltet nach Punkt 2.1. der Richtlinie Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen
Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände; Serverlösungen jedoch
nur, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung von keinem Anbieter ein Anschluss
der betreffenden Schule an das Glasfasernetz innerhalb von mindestens 12
Monaten garantiert werden kann. Also die grundlegende Vernetzung in der
Infrastruktur.
Schritt 2: Hier wird beschrieben, wie die Einrichtung von schulischem WLAN
mit den in Anlage 1 der Richtlinie definierten technischen Mindeststandards
erfolgen soll.
Schritt 3: Beinhaltet den Aufbau und
die Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern – Infrastrukturen (z.B.:
Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale,
Cloud-Angebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden oder im Aufbau befindlichen
Angebote pädagogische oder funktionale Vorteile bieten.
Schritt 4: Demnach können Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive
Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten) zum pädagogischen Betrieb
in der Schule beschafft werden.
Schritt 5: Behandelt die Anschaffung von digitalen Arbeitsgeräten,
insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die
berufsbezogene Ausbildung.
Schritt 6: An dieser Stelle ist die Anschaffung von mobilen Endgeräten
(Tablets, Laptops oder Notebooks) inkl. Lade- und Aufbewahrungszubehör
angesiedelt.
Die Anschaffung dieser mobilen Endgeräte kann aber erst nach
erfolgter Umsetzung der Schritte 1-5 erfolgen.
Ferner müssen
spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen den Einsatz solcher
Geräte erfordern und dies in einem pädagogisch-technischen Anforderungsprofil
(s. Punkt 4.3. Anlage Förderrechtlinie) der Schule dargestellt sein, ebenso
muss der Antragsteller bestätigen, dass weitere Investitionen nach den
Schritten 1-5 nicht erforderlich sind und die Gesamtkosten für mobile Endgeräte
von 25.000 € je einzelne Schule nicht überschreiten werden.
Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen nach dem 16.05.2019 begonnen
wurde. Soweit Maßnahmen vor dem 17.05.2019 begonnen wurden, aber noch nicht
abgeschlossen sind, können diese gefördert werden, wenn es sich um
selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte handelt und die Finanzierung
dieser Abschnitte gesichert ist
Stand in den Schulen
Grundschule Salzbergen
Der Ausbau des Schulnetzwerkes ist im 1. Halbjahr 2019 erfolgt. Diese
Maßnahme war bereits geplant und ist unabhängig vom Digitalpakt durchgeführt
worden und hatte ein Volumen von ca.
30.000,00 €. Sie ist nicht förderfähig im Sinne des Digitalpaktes, da
der Maßnahmenbeginn vor dem 17.05.2019 lag und es sich um nicht selbstständige
Abschnitte handelte.
Die ersten beiden o.a. Schritte sind somit bereits abgeschlossen, so
dass im nächsten Schritt der Aufbau und die
Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern – Infrastrukturen (z.B.: Lernplattformen,
pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote)
erfolgen kann.
Derzeit wird die Vergabe für in Frage kommende Produkte geprüft.
Das Medienbildungskonzept wurde seitens der Grundschule Salzbergen in
Abstimmung mit Herrn Heitmann, Medienpädagogischer Berater des
niedersächsischen Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ),
erarbeitet. Daraus resultierende technische Anforderungen liegen z.T. vor. Die
Anschaffung von Endgeräten kann dabei aber erst nach Anschaffung von
Arbeitsmittel der Schritte drei, vier und fünf erfolgen.
Grundschule Holsten-Bexten
Auch in der Grundschule Holsten-Bexten ist die Basisinfrastruktur
vorhanden. Im laufenden Jahr wurde die erforderliche Hardware für das WLAN
implementiert.
Diese Maßnahme ist ggf. förderfähig im Sinne des Digitalpaktes da der
Maßnahmenbeginn nach dem 17.05.2019 lag.
Die ersten beiden Schritte sind auch hier bereits abgeschlossen, so dass
im nächsten Schritt der Aufbau und die
Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern – Infrastrukturen (z.B.:
Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale,
Cloud-Angebote) erfolgen kann.
Derzeit wird die Vergabe für in Frage kommende Produkte geprüft.
Das Medienbildungskonzept wurde seitens der Grundschule Holsten-Bexten
in Abstimmung mit Herrn Heitmann, Medienpädagogischer Berater des niedersächsischen
Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), erarbeitet. Daraus
resultierende technische Anforderungen liegen z.T. vor. Die Anschaffung von
Endgeräten kann dabei aber erst nach Anschaffung von Arbeitsmittel der Schritte
drei, vier und fünf erfolgen.
Oberschule
In der Oberschule wurde im November 2019 eine WLAN Ausleuchtung
durchgeführt. Das heißt, es wurde geprüft, an welchen Stellen das Anbringen von
Wireless Access Points notwendig ist, um eine flächendeckendes WLAN für die
Oberschule zu gewährleisten. Die so ermittelten u. notwendigen Daten wurden in
einem Leistungsverzeichnis zusammengetragen um „die Einrichtung
von schulischem WLAN mit den in Anlage 1 der Richtlinie definierten technischen
Mindeststandards“ (Schritt 2) durchführen zu können.
Dieses Leistungsverzeichnis beinhaltet bisher allerdings nur die
technischen Anforderungen an das WLAN. Die weiteren Maßnahmen für die Schaffung
der notwendigen Netzwerkinfrastruktur stehen noch aus. Dies
wird jedoch für Schritt 1 als „Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung
der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände“ benötigt.
Um diese Werte ermitteln zu können, wird das Medienkonzept der
Oberschule derzeit in Zusammenarbeit mit Herrn Heitmann, Medienpädagogischer
Berater des niedersächsischen Landesinstitutes für schulische
Qualitätsentwicklung (NLQ), dahingehend überarbeitet um diese technischen
Anforderungen detailliert herauszuarbeiten zu können.
Sobald der genaue Bedarf und ein Leistungsverzeichnis feststehen, können
die Maßnahmen für die Schritte eins und zwei zur Schaffung der
Basisinfrastruktur ausgeschrieben werden und die Umsetzung anschließend
erfolgen.
Zur Verfügung stehende Mittel:
Für die Gemeinde Salzbergen als Träger der drei Schulen stehen insgesamt
271.745,00 EURO aus dem Digitalpakt Schule zur Verfügung. Dieser gliedert sich
in Sockelbeträge und Kopfbeträge. Der Sockelbetrag beträgt pro Schule 30.000,00
EURO. Dieser Betrag ist für die jeweilige Schule zu verausgaben und nicht auf
andere Schulen übertragbar.
Der Kopfbetrag bemisst sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler
in den Schulen des Schulträgers im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in
Niedersachsen. Der Betrag für Schülerinnen und Schüler aus Grundschulen wird
mit dem Faktor 0,5, der für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen
des Sekundarbereichs I und II mit 1,0, außer dem für Schülerinnen und Schüler
der Berufsschule mit 0,4, jeweils pro Schülerin und Schüler gewichtet. Der
Kopfbetrag ist unter den Schulen übertragbar.
Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel gliedern sich wie folgt
auf:
|
GS Salzbergen |
GS Holsten-Bexten |
Oberschule Salzbergen |
Gesamt |
Sockelbetrag |
30.000,00 € |
30.000,00 € |
30.000,00 € |
90.000,00 € |
Kopfbetrag |
50.559,00 € |
17.595,00 € |
113.591,00 € |
181.745,00 € |
Gesamt |
80.559,00 € |
47.595,00 € |
143.591,00 € |
271.745,00 € |
Es empfiehlt sich diese
Sockelbeträge der beiden Grundschulen zunächst für die Anschaffung und den
Aufbau der Lehr-/Lern – Infrastruktur (z.B.:
Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale,
Cloud-Angebote), beispielweise „IServ“ zu nutzen und anschließend die Schritte
vier bis sechs der Förderrichtlinie anzugehen.
Für die Oberschule ergeben sich
umfangreichere Maßnahmen. Diese werden mit Baumaßnahmen einhergehen müssen um
an den benötigten Stellen das WLAN- u. LAN-Netz zufriedenstellend herrichten zu
können. Erst anschließend können die Schritte drei bis sechs angegangen werden.
Inwieweit die Mittel aus dem Digitalpakt dazu ausreichen werden, bleibt
abzuwarten.