Sitzung: 12.12.2019 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
1.)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den
Jahresabschluss 2012 in der vorgelegten Form und nimmt den vorgelegten
Prüfbericht und die vorgelegte Stellungnahme zur Kenntnis.
2.)
Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
3.)
Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis wird der
„Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ (§
110, Abs. 6, Satz 2 NKomVG) und der Überschuss aus dem außerordentlichen
Ergebnis wird der „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“
(§ 110, Abs. 6, Satz 2 NKomVG) zugeführt.
Bürgermeister Kaiser verlässt zu diesem Beratungspunkt die
Sitzungsrunde. Kämmerer Vogt stellt anschließend ausführlich die Jahresrechnung
2012 in allen Einzelheiten vor.
Die Gemeinde Salzbergen hat nach der ersten „doppischen“
Eröffnungsbilanz 2012 nun auch den ersten doppischen Jahresabschluss
aufgestellt.
Der Jahresabschluss 2012 weist folgendes Ergebnis aus:
Ergebnisrechnung:
Ordentliche Erträge: 13.110.786,17
Euro
Ordentliche Aufwendungen: 11.392.582,44
Euro
Ordentliches Ergebnis: 1.718.203,73 Euro
Außerord. Erträge: 180.785,72 Euro
Außerord. Aufwendungen: 21.917,02 Euro
Außerord. Ergebnis: 158.868,70 Euro
Jahresergebnis: 1.877.072,43 Euro
Finanzrechnung:
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit: 1.664.201,45 Euro
Saldo aus Investitionstätigkeit: - 213.792,80 Euro
Saldo aus Finanzierungstätigkeit: - 200.024,99 Euro
Saldo aus HH-unwirks. Vorgängen: 20.024,99 Euro
Ergebnis Finanzrechnung: 1.270.361,04 Euro
Hinsichtlich des
Prüfungsansatzes und der Prüfungshandlungen wurde seitens des RPA bestätigt,
dass
·
der
Haushaltsplan 2012 eingehalten worden ist,
·
die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
·
bei den
Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
·
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und
·
der
Jahresabschluss 2012 die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde Salzbergen darstellt.
Anhaltspunkte, die
gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen, haben sich nicht ergeben.