Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.)    Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Jahresabschluss 2012 in der vorgelegten Form und nimmt den vorgelegten Prüfbericht und die vorgelegte Stellungnahme zur Kenntnis.

2.)    Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

3.)    Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis wird der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ (§ 110, Abs. 6, Satz 2 NKomVG) und der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis wird der „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ (§ 110, Abs. 6, Satz 2 NKomVG) zugeführt. 




Bürgermeister Kaiser verlässt zu diesem Beratungspunkt die Sitzungsrunde. Kämmerer Vogt stellt anschließend ausführlich die Jahresrechnung 2012 in allen Einzelheiten vor.

 

Die Gemeinde Salzbergen hat nach der ersten „doppischen“ Eröffnungsbilanz 2012 nun auch den ersten doppischen Jahresabschluss aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2012 weist folgendes Ergebnis aus:

 

Ergebnisrechnung:

 

Ordentliche Erträge:                                     13.110.786,17 Euro

Ordentliche Aufwendungen:                    11.392.582,44 Euro

Ordentliches Ergebnis:                   1.718.203,73 Euro

 

Außerord. Erträge:                                             180.785,72 Euro

Außerord. Aufwendungen:                       21.917,02 Euro

Außerord. Ergebnis:                                           158.868,70 Euro

 

Jahresergebnis:                                                1.877.072,43 Euro

 

 

Finanzrechnung:

 

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit:                           1.664.201,45 Euro

Saldo aus Investitionstätigkeit:                     - 213.792,80 Euro

Saldo aus Finanzierungstätigkeit:                                 - 200.024,99 Euro

Saldo aus HH-unwirks. Vorgängen:                              20.024,99 Euro

 

Ergebnis Finanzrechnung:                                               1.270.361,04 Euro      

 

 

Hinsichtlich des Prüfungsansatzes und der Prüfungshandlungen wurde seitens des RPA bestätigt, dass

 

·         der Haushaltsplan 2012 eingehalten worden ist,

·         die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·         sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und

·         der Jahresabschluss 2012 die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Salzbergen darstellt.

 

Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen, haben sich nicht ergeben.