Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Unter dem Vorbehalt, dass das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Emsland ergänzende Feststellungen entsprechend § 28, Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung vom 15.08.1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.03.2005, nicht für erforderlich hält, stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss 2018 fest.

 

Der Jahresüberschuss aus dem laufenden Geschäftsjahr beträgt 119.047,21 € und wird auf neue Rechnung in das Folgejahr übertragen.

 

Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer wird gem. § 12 des Gesellschaftervertrages für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.




Die gemäß § 157 und 158 NKomVG gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 wurde von der Gehring & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lingen (Ems) durchgeführt.

 

Da zum heutigen Tage noch kein offizielles Testat vorliegt, allerdings alle Werte bereits mit der o.g. Gesellschaft abgestimmt wurden und die Arbeiten zum Jahresabschluss abgeschlossen sind, kann mitgeteilt werden, dass der Jahresabschluss der WBS mit folgendem Ergebnis abschließt:

 

Die Bilanz weist zum 31.12.2018 in der Endsumme einen Betrag von 5.313.965,57 € aus.

 

Der Jahresüberschuss aus dem laufenden Geschäftsjahr beträgt: 119.047,21 €, vor dem Hintergrund, dass der geplante Zuschuss bzw. die voraussichtliche Defizitübernahme durch die Gemeinde bereits überwiesen wurde. Trotzdem wird vorgeschlagen, den Überschuss auf neue Rechnung in das Folgejahr zu übertragen.

 

Die durchgeführten Form- und Belegprüfungen haben keine Beanstandungen ergeben.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft legt dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Emsland  den Jahresabschluss vor. Der Jahresabschluss ist gem. Gesellschaftervertrag von der Gesellschafterversammlung noch festzustellen. Entsprechend § 12 des Gesellschaftervertrages ist dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen.