Gem. der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 (Neuregelung der örtl. Bauvorschriften) ist eine Dachneigung zwischen 28° und 35° zulässig. Im Ursprungsplan war eine Dachneigung bis 50° zulässig. Das bestehende Gebäude Bahnhofstraße 6-8 hat eine Dachneigung von 50° auf Grundlage des Ursprungsplanes.

 

Mit der beantragten Änderung möchte der Architekt den Drempel erhöhen und das alte Dach wieder mit 50° Dachneigung errichten. Dies ist nach dem gültigen Bebauungsplan (1. Änd.) nicht zulässig.

Eine Befreiung bzw. Überschreitung von 15° würden lt. der Bauaufsichtsbehörde nicht zugelassen werden.

Entgegen dessen stellt sich die Frage, ob sich eine 35° Dachneigung in die vorhandene Gebietsstruktur des Ortskernes anpassen würde.

Der Architekt hat zunächst eine Zeichnung mit der geänderten Dachneigung von 35° angefertigt.

In der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde sich nach kurzer Diskussionsrunde entschieden, dass eine textliche Änderung des Bebauungsplanes vorgenommen werden sollte. Entsprechend wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Das Verfahren wird durch die Verwaltung eingeleitet.