Sitzung: 21.11.2019 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Gem.
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 (Neuregelung der örtl.
Bauvorschriften) ist eine Dachneigung zwischen
28° und 35° zulässig. Im Ursprungsplan war eine Dachneigung bis 50° zulässig.
Das bestehende Gebäude Bahnhofstraße 6-8 hat eine Dachneigung von 50° auf
Grundlage des Ursprungsplanes.
Mit
der beantragten Änderung möchte der Architekt den Drempel erhöhen und das alte
Dach wieder mit 50° Dachneigung errichten. Dies ist nach dem gültigen
Bebauungsplan (1. Änd.) nicht zulässig.
Eine
Befreiung bzw. Überschreitung von 15° würden lt. der Bauaufsichtsbehörde nicht
zugelassen werden.
Entgegen
dessen stellt sich die Frage, ob sich eine 35° Dachneigung in die vorhandene
Gebietsstruktur des Ortskernes anpassen würde.
Der
Architekt hat zunächst eine Zeichnung mit der geänderten Dachneigung von 35°
angefertigt.
In
der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde sich nach kurzer
Diskussionsrunde entschieden, dass eine textliche Änderung des Bebauungsplanes
vorgenommen werden sollte. Entsprechend wurde der Aufstellungsbeschluss
gefasst.
Das Verfahren wird durch die Verwaltung eingeleitet.