Sitzung: 28.11.2019 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur sowie Ortsräte Steide und Holsten-Bexten und Ortsvorsteher Hummeldorf
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/133/2019
Beschlussempfehlung:
Die Haushaltssatzung nebst
Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten Fassung soll in den
Fraktionen und im Verwaltungsausschuss zunächst weiter beraten und die
Entscheidung über die HH-Satzung 2020 nebst Investitionsplanung 2020 - 2023
dann an den Rat verwiesen werden.
Gemäß § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der
Rat der Gemeinde Salzbergen für das Haushaltsjahr 2020 eine Haushaltssatzung
und einen Haushaltsplan nebst Anlagen zu verabschieden.
Die Gemeindeverwaltung legt hiermit einen Entwurf der Haushaltssatzung
vor. Der Haushaltsplan mit Anlagen wird im elektronischen
Ratsinformationssystem in Gänze zur Verfügung gestellt.
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der
ordentlichen Erträge auf 18.655.500 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 18.655.500 Euro
1.3 der
außerordentlichen Erträge
0 Euro
1.4 der
außerordentlichen Aufwendung auf
0 Euro
2. im
Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17.983.600 Euro
2.2 der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 16.666.200 Euro
2.3 der
Einzahlungen für Investitionstätigkeit 3.089.200 Euro
2.4 der
Auszahlungen für Investitionstätigkeit 7.535.200 Euro
2.5 der
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
0 Euro
2.6 der
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
318.300 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 2.900.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H.
1.2 für die
Grundstücke (Grundsteuer B) 340
v. H.
2. Gewerbesteuer 340
v. H.
§ 6
Als unerheblich im
Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:
a)
§ 115
II Nr.1 NKomVG 25.000 EURO
b)
§ 115
II Nr. 2 NKomVG 25.000 EURO
c)
§ 117 I
2 NKomVG 25.000
EURO
d)
§ 19 IV
KomHKVO 25.000
EURO
Als unerheblich im Sinne von § 117 NKomVG gelten gleichzeitig alle über-
und außerplanmäßigen Ausgaben, die sich auf Innere Verrechnungen dieses
Haushalts oder auf solche über- und außerplanmäßigen Ausgaben beziehen, die in
vollem Umfange erstattet werden.
Teilhaushalte werden im Sinne des § 4 Abs. 3 KomHKVO zu einer
Bewirtschaftungseinheit (Budget) erklärt. Ansätze für Aufwendungen, die nicht
innerhalb eines Budgets deckungsfähig sind, sind gegenseitig deckungsfähig,
wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang gemäß § 19 Abs. 2 KomHKVO stehen. Zahlungswirksame
Aufwendungen können im Sinne des § 19 Abs. 4 KomHKVO für unerhebliche
Auszahlungen innerhalb eines Budgets für
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit verwendet werden.
Die Wertgrenze für
Rückstellungen und Abgrenzungen beträgt je Einzelbetrag 500,00 €.
Bürgermeister
Kaiser weist abschließend darauf hin, dass die vorgesehenen erheblichen
Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen im kommenden Jahr aufgrund der
vorhandenen Personalstärke voraussichtlich nicht gänzlich umgesetzt werden können.
Er verweist aber auf die Notwendig der Aufnahme in den Haushalt, um flexibel
auf ggf. veränderte Prioritäten reagieren zu können und für die angedachten
Investitionen die entsprechende Legitimation im Haushalt abbilden zu können.
Anschließend
wurden Fragen aus dem Gremium zum vorgestellten Haushalt 2020 diskutiert:
- Ratsherr Evers
hinterfragt die in 2020 geplante Aufarbeitung des Tennenplatzes bei einer
evtl. zukünftigen Neuausrichtung (Hybridrasenplatz). Ratsherr Elling
verweist hier auf die Alternativlosigkeit in den Wintermonaten, wenn die
Rasenplätze nicht bespielbar seien. Ratsherr Walter bezeichnet die
Neuaufbereitung als sinnvolle Alternative, bis ggf. ein Hybridrasenplatz
mit dem Verein finanzierbar sei.
- Bürgermeister
Kaiser ergänzt die Ausführungen zum Thema Festplatz im Lemkershook
dahingehend, dass der Platz nicht nur dem Schützenverein Lemkershook zur
Verfügung stehen wird, sondern hier im Jahr an 15 Tagen Veranstaltungen
stattfinden könnten, sofern eine Änderung des Bebauungsplanes auf den Weg
gebracht wird. Ratsherr Bültel schlägt vor, auch das Oktoberfest hier
stattfinden zu lassen.
- Ratsherr Walter
erkundigt sich nach eingestellten Mitteln für die, durch die SPD-Fraktion
eingebrachten Anträge, wie z.B. „Rheiner Friedhof“ und „Öko-Fonds“.
Gemeinderat Vogt verweist auf die noch nicht konkretisierten Maßnahmen und
die daraus noch nicht vorhandenen genauen Kostenansätze. Dennoch sind
entsprechende HH-Positionen geringfügig erhöht worden, um ggf. hier Mittel
einsetzen zu können.
- Ratsherr Evers
erkundigt sich im Zusammenhang mit der geänderten Gesetzeslage im Bereich
Gewerbesteuerumlage nach dem Zusammenhang zwischen dieser Umlage und der
Steuerkraft der Gemeinde. Gemeinderat Vogt erläutert die Zusammenhänge
zwischen Steuerkraft, Bedarfsmesszahl, Kreisumlage und Gewerbesteuer (-Umlage).