Sitzung: 21.11.2019 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur
Vorlage Nr. BV/114/2019 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der
beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 60 „Verlegung Bruchweg“, vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 60 „Verlegung Bruchweg“ einschließlich Begründung nebst
Anlagen als Satzung.
Darlegung des Sachverhaltes:
a) Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Verlegung Bruchweg“
(Löschwassertank H&R) lag in der Zeit vom 12.08.2019 – 12.09.2019
öffentlich aus. Die Durchführung der Bauleitplanung erfolgte in einem
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Seitens der Bürger sind weder Bedenken
noch Anregungen in diesem Zeitraum vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert
und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung
eine Stellungnahme bis zum 12.09.2019 abzugeben. Das Planungsbüro IPW
Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu
dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.