Sitzung: 09.11.2017 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des
Entwurfs der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63
„Industriegebiet Holsterfeld, 2. Teilbereich“ einschließlich Begründung und
Anlagen.
Darlegung des
Sachverhaltes:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung
am 11.07.2017 die Aufstellung des oben angegebenen Bebauungsplanes beschlossen.
Da durch diese Änderung die Grundzüge der Ursprungsplanung nicht berührt
werden, soll dieser Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13
Baugesetzbuch aufgestellt werden. Dabei wird auf die Durchführung einer
Umweltprüfung und auch auf eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung
verzichtet. Es besteht jedoch die Pflicht, dass die Öffentlichkeit die
Möglichkeit hat, sich im Rahmen einer bestimmten Frist über die allgemeinen
Ziele und Zwecke dieser Planung informieren kann.
Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Hierzu ist
ein Auslegungsbeschluss zu fassen. Während
eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden dann
Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.
Beschlussempfehlung:
einstimmiger Beschluss