Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/128/2019 aufgeführte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Stockmann-Straße“ vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 111 „Stockmann-Straße“ einschließlich Begründung nebst Anlagen als Satzung.

 


Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Der Bebauungsplan Nr. 111 „Stockmann-Straße“ lag in der Zeit vom 23.09.2019 – 25.10.2019 öffentlich aus.

Die betroffenen Behörden sind mit Schreiben vom 17.09.2019 über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 25.10.2019 abzugeben.

Seitens eines Bürgers wurden in Form einer schriftlichen Stellungnahme Bedenken geäußert.

 

Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.

 

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.