Sitzung: 29.08.2019 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur
Vorlage Nr. BV/087/2019 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der
beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39 „Sportzentrum“, vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39 „Sportzentrum“ einschließlich Begründung nebst Anlagen
als Satzung.
Bürgermeister Kaiser führt die vorgesehene Planung für die Fläche des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 39 „Sportzentrum“ aus. Er erläutert
den aufgestellten Bebauungsplan und deutet darauf hin, dass diese Fläche nun
ein öffentlich abgesicherter Festplatz sei. Eine entsprechende schalltechnische
Beurteilung wurde im Rahmen der Bauleitplanung erstellt, so dass es aus dieser
Hinsicht keine Probleme geben wird.
a)
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Sportzentrum“ lag in der
Zeit vom 17.06.2019 – 17.07.2019 öffentlich aus. Die Durchführung der
Bauleitplanung erfolgte in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert
und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung
eine Stellungnahme bis zum 17.07.2019 abzugeben. Das Planungsbüro IPW
Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu
dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.