Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Katholischen Kirchengemeinde wird für die Sanierung der Außenanlagen an der Kindertagesstätte ein Zuschuss in Höhe von 70.000 € bewilligt. Der Zuschuss reduziert sich um die Höhe der Förderung des Landkreises. Die Kirchengemeinde verpflichtet sich, den Zuschussanteil der Gemeinde zu reduzieren bzw. zu erstatten, sofern weitere Fördermittel Dritter (insbesondere eine Förderung des Landkreises Emsland), eingeworben oder Eigenmittel des Trägers eingesetzt werden können.

 


Die Katholische Kirchengemeinde plant die Sanierung des Spielplatzes der Kindertagesstätte St. Cyriakus. Auf die Beschlussvorlagen BV/024/2018 und BV/180/2018 wird Bezug genommen.

 

Es wurde damals beschlossen, dass der 1. Bauabschnitt in diesem Jahr umgesetzt werden soll. Der Katholischen Kirchengemeinde sollte ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000 € pauschal gewährt werden.

 

Folgender Finanzierungsplan lag der Entscheidung in 2018 zu Grunde:

 

Gesamtkosten lt. Angebot:                                                       86.816,99 €

 

Zuschuss Gemeinde:                                                    50.000,00 €

Zuschuss Bistum:                                                                           13.000,00 €

Zuschuss Landkreis:                                                      17.363,40 €

Differenz (Einsparpotenzial; Förderanträge Stiftungen)                 6.453,59 €

 

 

Für den 1. Bauabschnitt wurde seitens der Kirchengemeinde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Folgende Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:

 

  1. Fa. RöKa –GartenSpiel GmbH, Im Hackemoor 1, 49586 Merzen
  2. Fa. Baumhaus Bau GmbH, Asterdamm 72 a, 28277 Bremen
  3. Fa. Blankert und Obermann GbR, Gütersloher Str. 45, 33803 Steinhagen

 

Nach technischer und rechnerischer Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Bieterreihenfolge:

 

  1. Fa. Blankert und Obermann GbR, Gütersloher Str. 45, 33803 Steinhagen

Brutto: 105.077,00 €

  1. Fa. RöKa –GartenSpiel GmbH, Im Hackemoor 1, 49586 Merzen

Brutto: 128.837,14 €

  1. Fa. Baumhaus Bau GmbH, Asterdamm 72 a, 28277 Bremen

Kein Angebot abgegeben

 

Veränderung der Situation:

 

1. Kostensteigerung nach Ausschreibung

 

Das Angebot der Fa. Blankert und Obermann GbR liegt deutlich über der ursprünglichen Kostenschätzung,. Die Kostensteigerungen liegen in höheren Abbruch- und Erdarbeiten begründet. Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass diese Arbeiten durch den Bauhof erledigt werden können. Dieses ist aber zeitlich nicht möglich. Außerdem wurden einige Alternativpositionen irrtümlich doppelt angesetzt.

 

Es haben Gespräche mit Herrn Obermann stattgefunden um über eine mögliche Reduzierung der Kosten zu sprechen. Die ca. 20.000 € Mehrkosten könnten eingespart werden, in dem man die auf dem Hügel vorgesehenen „geschlossenen Spielhäuschen“ durch einfache offene Podeste ersetzt, beziehungsweise ersatzlos streicht. Ebenfalls könnte der Rollrasen durch eingesäten Rasen ersetzt werden. Zwischenzeitig wurde ein Alternativangebot vorgelegt, dass diese Änderungen berücksichtigt. Dieses Angebot beläuft sich nun auf 85.885,93 €. In den letzten Monaten ist festgestellt worden, dass auch die vorhandene Fachwerkhütte auf dem Spielplatz erhebliche Schäden aufweist, die unbedingt in diesem Zusammenhang behoben werden sollten. Diesbezüglich liegt ein Angebot der Firma Siepker über 3.232,15 € vor. Für unvorhergesehene Dinge sollten noch Arbeiten im Stundenlohn von ca. 1.000 € einkalkuliert werden. Dies ergibt also Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt in Höhe von ca. 90.000 €.

 

 

2. Förderung des Landkreises Emsland

 

Der Landkreis Emsland hat mitgeteilt, dass die Sanierung nicht in vollem Umfang gefördert werden kann. Es kann nur die Behebung der erforderlichen Mängel mit  20 % bezuschusst werden. Wenn man einen Spielplatz jedoch vollständig erneuert, die anteiligen Kosten für Sanierungsmaßnahmen nicht belegbar. Es wurde nun mit dem Landkreis vereinbart, dass grundsätzlich 1/3 der Neuanschaffungskosten für Spielgeräte als Reparaturkosten anerkannt werden können. Welche Geräte das aber genau sind, steht noch nicht fest. Eine konkrete Aussage zur Förderung kann daher noch nicht getroffen werden.

 

3. Förderung des Bistums

 

Seitens des Bistums werden für eine 5-gruppige Einrichtung maximal 95.000 € als förderungsfähige Gesamtkosten anerkannt. Von diesen 95.000 € beträgt der Finanzierungsanteil des Bistums 20 %. Vom Bistum wurden daher 19.000 € in Aussicht gestellt, die bereits als Zuschuss zum 1. Bauabschnitt fließen. Die weiteren Bauabschnitte werden dann nicht mehr gefördert.

 

Eine weitere Verzögerung des Projektes sollte unbedingt vermieden werden. Herr Obermann hat in dem Gespräch zugesagt, dass er bei einer umgehenden Auftragserteilung die Arbeiten im Spätsommer/ Herbst 2019 erledigen kann.

 

Daher sollte der Katholischen Kirchengemeinde ein Zuschuss in Höhe von 71.000 € bewilligt werden. Der Zuschuss reduziert sich um die Höhe der Förderung des Landkreises.

 

Gesamtkosten lt. Angebot:                                                       91.000,00 €

 

Zuschuss Gemeinde:                                                    70.000,00 €*

Zuschuss Bistum:                                                                           19.000,00 €

Zuschuss Landkreis:                                                        1.000,00 €

 

*Reduzierung um Förderung des Landkreises (steht noch nicht fest).