Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, 

a)      den „2. Ergänzungs- und Änderungsvertrag zum Wärmeliefervertrag vom 12.11.2009“,

b)      die „1. Ergänzungsvereinbarung zum Gestattungsvertrag vom 12.11.2009“,

c)       die Wärmelieferverträge für die sechs gemeindeeigenen Gebäude sowie

d)      die Vereinbarung zur zukünftigen Gestattung und Verlegung von Leitungen

zwischen der Bioenergie Hövels GmbH & Co. KG und der Gemeinde Salzbergen in der jeweils vorgelegten Fassung vom 04.03.2019 nebst Anlagen zum nächst möglichen Zeitpunkt abzuschließen.

  


Die JH Bioenergie GmbH & Co. KG, Ahlde 122, Emsbüren, vertreten durch Herrn Karl Hövels betreibt seit 2009 in Salzbergen ein Nahwärmenetz zur Versorgung von Gebäuden mit regenerativer Wärme. Angeschlossen sind derzeit die Grundschule (1)  Salzbergen, das Kolping-Bildungshaus (2), der Kindergarten St. Cyriakus (3), das Altenwohnheim St. Josef (4) und die Seniorenwohnungen am Feldkamp (5).

Als Wärmequelle wird die Abwärme aus einem mit Biogas betriebenen Blockheizkraftwerk (BHKW) genutzt, welches zusammen mit einem Pufferspeicher auf dem Grundstück der Grundschule errichtet wurde.

 

Zu diesem Zweck haben die Firma JH Bioenergie GmbH & Co. KG und die Gemeinde Salzbergen am 12.11.2009 einen Wärmeliefervertrag mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren geschlossen. Dieser Vertrag wurde durch den „1. Ergänzungs- und Änderungsvertrag zum Wärmelieferungsvertrag“ am 26.04.2010 ergänzt.

Mit Blick auf die Verlegung von Leitungen, Kabeln und Rohren in öffentlichen Flächen haben die Parteien am 12.11.2009 zusätzlich einen entsprechenden Gestattungsvertrag geschlossen.

 

Bekanntermaßen beabsichtigt Herr Hövels die Nahwärmeversorgung im Rahmen der Ortskernsanierung weiter auszubauen, weitere Abnehmer einzubinden und eine Vollversorgung herzustellen.

Hierzu liegen Herrn Hövels bereits Anschlusszusagen einiger Wohnungseigentümer und verschiedener Gewerbetreibender vor. Wie bereits berichtet, plant auch die Gemeinde Salzbergen sechs weitere kommunale Gebäude an das neue Nahwärmenetz im Ortskern anzuschließen.

 

Um den geplanten Netzausbau und die Vollversorgung der Gebäude sicherzustellen, soll am Standort der Grundschule ein neues BHKW erstellt und am Standort des holländischen Güterschuppens ein neuer Wärmepufferspeicher samt Nebenanlagen im holländischen Güterschuppen errichtet werden. Beide Anlagenteile sollen über eine Leitung miteinander verbunden werden. Diesbezüglich wird auf die Beschlussvorlage BV/015/2019 der VA-Sitzung vom 12.02.2019 (BImSchG-Antrag zum Umbau und zur Erweiterung der Biogas-Satellitenanlage an der Grundschule) und die Vorlage BV/039/2019 der VA-Sitzung vom 12.03.2019 (Bebauungsplan Nr. 110 -Holländischer Güterschuppen-) hingewiesen.

 

Die erweiterte/geänderte Nutzung der Flächen auf dem Gelände der Gemeinde Salzbergen durch die Firma JH Bioenergie soll auf der Grundlage des bisherigen Wärmeliefervertrags und seiner Ergänzung und zu dessen Bedingungen erfolgen.

Dementsprechend sollen die bestehenden Wärmelieferungs- und Gestattungsverträge der Gemeinde mit JH Bioenergie GmbH & Co. KG geändert und ergänzt werden. Für die Wärmeversorgung der sechs zusätzlichen gemeindeeigenen Gebäude sind entsprechende Wärmelieferungsverträge abzuschließen.

 

Die Vorbereitung und Prüfung dieser Verträge und Vertragsanpassungen erfolgte durch den Rechtsanwalt Herrn Dr. Sebastian Sandhaus LL.M, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

a) Ergänzung und Änderung des Wärmeliefervertrages für die Grundschule

 

Mit dem „2. Ergänzungs- und Änderungsvertrag zum Wärmeliefervertrag vom 12.11.2009“, der dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt ist, wird der JH Bioenergie GmbH & Co. KG für eine Vertragsdauer von 20 Jahren die Nutzung von Räumen und Flächen eingeräumt, die

 

a)      zur Erweiterung des Blockheizkraftwerkes und die Änderung der bestehenden Anlage auf dem Grundstück der Grundschule benötigt werden.

 

b)      zur Errichtung des Pufferspeichers samt Anlagenperipherie sowie der Verlegung der dazu erforderlichen Leitungen und Rohre auf dem Grundstück am holländischen Güterschuppen benötigt werden.

 

Bestandteil des Vertrages sind entsprechende Zeichnungen und Grundrisse und Lagepläne, die die Verlegung der notwendigen Leitungen (Biogas, Wärme, Strom) auf dem Gelände und in den Kellern der Grundschule sowie am holländischen Güterschuppen darstellen.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass die Vertragsparteien mit dem 2. Ergänzungs- und Änderungsvertrag zum Wärmeliefervertrag keinerlei Verpflichtungen zur Lieferung oder Abnahme von Wärme in Bezug auf andere Anschlussstellen verpflichtet sind.

 

Weitere Details sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.

 

b) Ergänzung und Änderung des Gestattungsvertrages

 

Mit der „1. Ergänzungsvereinbarung zum Gestattungsvertrag vom 12.11.2009“, die dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt ist, wird der JH Bioenergie GmbH & Co. KG die Verlegung zusätzlicher Leitungen im öffentlichen Verkehrsraum gestattet, die zur Verbindung des Pufferspeichers samt Anlagen auf dem Grundstück Dr.-Josef-Stockmann-Straße und der Anlagen auf dem Gelände der Grundschule Salzbergen erforderlich sind.

 

Bestandteil des Vertrages, der für eine Dauer von 20 Jahren geschlossen wird,  sind entsprechende Lagepläne, die die Verlegung der notwendigen Leitungen (Wärme-leitung, Leerrohr mit Steuerkabel, Stromkabel) im öffentlichen Verkehrsraum dar-stellen.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass etwaige Leitungsrechte in öffentlichen Verkehrsflächen zur Versorgung neuer Kunden/Anschlussstellen nicht Gegenstand der Ergänzungsvereinbarung sind.

 

Weitere Details sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.

 

c) Abschluss von 6 weiteren Wärmelieferverträgen

 

Mit dem Ausbau des Nahwärmenetzes im Ortskern sollen sechs weitere gemeindeeigene Gebäude mit regenerativer Nahwärme versorgt werden. Bei den künftigen Abnehmern handelt es sich um das Gemeindezentrum (1), das Ärztehaus (2), das Rathaus (3), die Feuerwehr (4), das ehemaliges Polizeigebäude (5) und das Alte Gasthaus Schütte / Familienzentrum (6).

Für jedes dieser Gebäude ist der Abschluss eines eigenen Wärmeliefervertrages beabsichtigt.  Die Verträge werden auf Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Mustervertrages aufgebaut.

 

Dieser Vertrag regelt für eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren u.a. den Anschluss des Gebäudes, die Lieferung (Vollversorgung) und Abnahme von Wärme und die Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Abnehmer.

Bestandteil des Vertrages sind u.a. die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und ein Preisblatt, mit dem die Berechnung des Wärmepreises festlegt wird.

 

Der Wärmepreis setzt sich aus einem Grundpreis, einem Leistungspreis und einem Arbeitspreis zusammen.

 

Weitere Details sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.