Sitzung: 04.04.2019 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat
beschließt,
a)
den „2.
Ergänzungs- und Änderungsvertrag zum Wärmeliefervertrag vom 12.11.2009“,
b)
die „1.
Ergänzungsvereinbarung zum Gestattungsvertrag vom 12.11.2009“,
c)
die Wärmelieferverträge für die sechs gemeindeeigenen Gebäude sowie
d)
die
Vereinbarung zur zukünftigen Gestattung und Verlegung von Leitungen
zwischen der Bioenergie Hövels GmbH & Co. KG und der Gemeinde
Salzbergen in der jeweils vorgelegten Fassung vom 04.03.2019 nebst Anlagen zum
nächst möglichen Zeitpunkt abzuschließen.
Die JH Bioenergie GmbH & Co. KG, Ahlde 122, Emsbüren, vertreten
durch Herrn Karl Hövels betreibt seit 2009 in Salzbergen ein Nahwärmenetz zur
Versorgung von Gebäuden mit regenerativer Wärme. Angeschlossen sind derzeit die
Grundschule (1) Salzbergen, das
Kolping-Bildungshaus (2), der Kindergarten St. Cyriakus (3), das Altenwohnheim
St. Josef (4) und die Seniorenwohnungen am Feldkamp (5).
Als Wärmequelle wird die Abwärme aus einem mit Biogas betriebenen
Blockheizkraftwerk (BHKW) genutzt, welches zusammen mit einem Pufferspeicher
auf dem Grundstück der Grundschule errichtet wurde.
Zu diesem Zweck haben die Firma JH Bioenergie GmbH & Co. KG und die
Gemeinde Salzbergen am 12.11.2009 einen Wärmeliefervertrag mit einer
Vertragslaufzeit von 20 Jahren geschlossen. Dieser Vertrag wurde durch den „1.
Ergänzungs- und Änderungsvertrag zum Wärmelieferungsvertrag“ am 26.04.2010
ergänzt.
Mit Blick auf die Verlegung von Leitungen, Kabeln und Rohren in
öffentlichen Flächen haben die Parteien am 12.11.2009 zusätzlich einen
entsprechenden Gestattungsvertrag geschlossen.
Bekanntermaßen beabsichtigt Herr Hövels die Nahwärmeversorgung im Rahmen
der Ortskernsanierung weiter auszubauen, weitere Abnehmer einzubinden und eine
Vollversorgung herzustellen.
Hierzu liegen Herrn Hövels bereits Anschlusszusagen einiger
Wohnungseigentümer und verschiedener Gewerbetreibender vor. Wie bereits
berichtet, plant auch die Gemeinde Salzbergen sechs weitere kommunale Gebäude
an das neue Nahwärmenetz im Ortskern anzuschließen.
Um den geplanten Netzausbau und die Vollversorgung der Gebäude
sicherzustellen, soll am Standort der Grundschule ein neues BHKW erstellt und
am Standort des holländischen Güterschuppens ein neuer Wärmepufferspeicher samt
Nebenanlagen im holländischen Güterschuppen errichtet werden. Beide
Anlagenteile sollen über eine Leitung miteinander verbunden werden.
Diesbezüglich wird auf die Beschlussvorlage BV/015/2019 der VA-Sitzung vom
12.02.2019 (BImSchG-Antrag zum Umbau und zur Erweiterung der
Biogas-Satellitenanlage an der
Grundschule) und die Vorlage BV/039/2019 der VA-Sitzung vom 12.03.2019
(Bebauungsplan Nr. 110 -Holländischer Güterschuppen-) hingewiesen.
Die erweiterte/geänderte Nutzung der Flächen auf dem Gelände der
Gemeinde Salzbergen durch die Firma JH Bioenergie soll auf der Grundlage des
bisherigen Wärmeliefervertrags und seiner Ergänzung und zu dessen Bedingungen
erfolgen.
Dementsprechend sollen die bestehenden Wärmelieferungs- und
Gestattungsverträge der Gemeinde mit JH Bioenergie GmbH & Co. KG geändert
und ergänzt werden. Für die Wärmeversorgung der sechs zusätzlichen
gemeindeeigenen Gebäude sind entsprechende Wärmelieferungsverträge
abzuschließen.
Die Vorbereitung und Prüfung dieser Verträge und Vertragsanpassungen
erfolgte durch den Rechtsanwalt Herrn Dr. Sebastian Sandhaus LL.M, Fachanwalt
für Handels- und Gesellschaftsrecht.
a) Ergänzung und Änderung des
Wärmeliefervertrages für die Grundschule
Mit dem „2. Ergänzungs- und Änderungsvertrag zum Wärmeliefervertrag vom
12.11.2009“, der dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt ist, wird der
JH Bioenergie GmbH & Co. KG für eine Vertragsdauer von 20 Jahren die
Nutzung von Räumen und Flächen eingeräumt, die
a)
zur
Erweiterung des Blockheizkraftwerkes und die Änderung der bestehenden Anlage
auf dem Grundstück der Grundschule benötigt werden.
b)
zur
Errichtung des Pufferspeichers samt Anlagenperipherie sowie der Verlegung der
dazu erforderlichen Leitungen und Rohre auf dem Grundstück am holländischen
Güterschuppen benötigt werden.
Bestandteil des Vertrages sind entsprechende Zeichnungen und Grundrisse
und Lagepläne, die die Verlegung der notwendigen Leitungen (Biogas, Wärme,
Strom) auf dem Gelände und in den Kellern der Grundschule sowie am
holländischen Güterschuppen darstellen.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Vertragsparteien mit dem 2.
Ergänzungs- und Änderungsvertrag zum Wärmeliefervertrag keinerlei
Verpflichtungen zur Lieferung oder Abnahme von Wärme in Bezug auf andere
Anschlussstellen verpflichtet sind.
Weitere Details sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
b) Ergänzung und Änderung des
Gestattungsvertrages
Mit der „1. Ergänzungsvereinbarung zum Gestattungsvertrag vom 12.11.2009“, die
dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt ist, wird der JH Bioenergie GmbH
& Co. KG die Verlegung zusätzlicher Leitungen im öffentlichen Verkehrsraum
gestattet, die zur Verbindung des Pufferspeichers samt Anlagen auf dem
Grundstück Dr.-Josef-Stockmann-Straße und der Anlagen auf dem Gelände der
Grundschule Salzbergen erforderlich sind.
Bestandteil des Vertrages, der für eine Dauer von 20 Jahren geschlossen
wird, sind entsprechende Lagepläne, die
die Verlegung der notwendigen Leitungen (Wärme-leitung, Leerrohr mit
Steuerkabel, Stromkabel) im öffentlichen Verkehrsraum dar-stellen.
Es sei darauf hingewiesen, dass etwaige Leitungsrechte in
öffentlichen Verkehrsflächen zur Versorgung neuer Kunden/Anschlussstellen nicht
Gegenstand der Ergänzungsvereinbarung sind.
Weitere Details sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
c) Abschluss von 6 weiteren
Wärmelieferverträgen
Mit
dem Ausbau des Nahwärmenetzes im Ortskern sollen sechs weitere gemeindeeigene
Gebäude mit regenerativer Nahwärme versorgt werden. Bei den künftigen Abnehmern
handelt es sich um das Gemeindezentrum (1), das Ärztehaus (2), das Rathaus (3),
die Feuerwehr (4), das ehemaliges Polizeigebäude (5) und das Alte Gasthaus
Schütte / Familienzentrum (6).
Für
jedes dieser Gebäude ist der Abschluss eines eigenen Wärmeliefervertrages
beabsichtigt. Die Verträge werden auf
Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Mustervertrages aufgebaut.
Dieser
Vertrag regelt für eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren u.a. den Anschluss des
Gebäudes, die Lieferung (Vollversorgung) und Abnahme von Wärme und die Zahlung
der vereinbarten Vergütung durch den Abnehmer.
Bestandteil
des Vertrages sind u.a. die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und ein Preisblatt, mit dem die
Berechnung des Wärmepreises festlegt wird.
Der
Wärmepreis setzt sich aus einem Grundpreis, einem Leistungspreis und einem
Arbeitspreis zusammen.
Weitere
Details sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.