Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Beschlussempfehlung:


Der Verwaltungsausschuss nimmt die Neuordnung der Sprachförderung im Landkreis Emsland zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt für die beiden kommunalen Kindertagesstätten geeignete Fachkräfte mit der Aufgabe Sprachförderung zu betrauen. Dies sollte möglichst durch das vorhandene Personal erfolgen. Die zusätzlich erforderliche Arbeitszeit ist im Umfang der gewährten Förderung bereitzustellen.


Nach § 64 Abs. 3 Sätze 1 und 2 Nds. Schulgesetz (NSchG) sind Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt bei den künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des NSchG entfällt die bisherige Verpflichtung der Grundschulen, diese Sprachfördermaßnahmen durchzuführen, soweit kommunale oder freie Träger von Kindertageseinrichtungen besondere Sprachfördermaßnahmen anbieten. Damit geht die vorschulische Sprachförderung in die Verantwortung der Kindertageseinrichtungen über. 

Darüber hinaus wurden im novellierten Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) verschiedene Regelungen zur Sprachbildung und Sprachförderung gesetzlich verankert, mit der Folge, dass die Kommunikation, Interaktion und die Entwicklung von Sprachkompetenz zukünftig Bestandteil des pädagogischen Konzepts und damit auch des eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrags einer Kindertageseinrichtung sind. 

Durch die Wahrnehmung der Aufgaben der alltagsintegrierten sowie individuellen und differenzierten Sprachförderung der Kinder werden Mehrkosten in Bezug auf einen erhöhten Personalbedarf sowie Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für vorhandenes Personal ausgelöst. Die Verlagerung der Sprachförderung ist vor diesem Hintergrund konnexitätsrelevant, weshalb der neu eingeführte § 18a KiTaG die Gewährung einer besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung vorsieht. Zukünftig stellt das Land Niedersachsen Mittel in Höhe von 32,545 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die bisher im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich gewährten Mittel in Höhe von 6 Mio. Euro pro Jahr sind allerdings inkludiert. Verteilt wird der Gesamtbetrag auf Grundlage der zuletzt erhobenen Bundesjugendhilfestatistik jeweils zur Hälfte nach der Anzahl der Gruppen, in denen Kinder bis zur Einschulung im Zuständigkeitsbereich eines örtlichen Trägers betreut werden sowie nach der Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.  Auf den Landkreis Emsland (ohne Stadt Lingen) entfallen für das laufende Kita-Jahr 2018/2019 Landesmittel in Höhe von 981.449,07 Euro. Der Landkreis Emsland stockt diese Mittel um 500.000 € aus dem Kreisetat auf und integriert die vorschulische Sprachförderung als „neue“ Kita-Leistung in das emsländische Sprachfördersystem wie folgt:

 

 

 

Die Sprachförderung Emsland wird ab dem 01.08.2019 vier Säulen umfassen:

 

Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung (Säule 1), die alltagsintegrierte vorschulische Sprachförderung (Säule 2), das Projekt „Rucksack“ (Säule 3) und die trägerübergreifende Qualifizierung und Fachberatung (Säule 4).

 

Kindertagesstätten, die am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ teilnehmen, werden weiterhin in die Sprachförderung Emsland eingebunden. Die im Bundesprogramm vorgesehene Förderung im Umfang von 19,5 Wochenstunden erfolgt ausschließlich in der Bundeseinrichtung. Darüber hinaus erhalten Bundeseinrichtungen zugunsten der übrigen Kindertageseinrichtungen keine Landes- oder Kreismittel für die Fördersäule 1. Diesen Einrichtungen bleibt es selbstverständlich unbenommen, die Bundesstellen mit Mitteln aus der Säule 2 aufzustocken.

 

Ein Teil der Landesmittel wird zukünftig für die kontinuierliche, trägerübergreifende Qualifizierung der Fachkräfte (Säule 4) verwendet. Die konkreten Inhalte der Qualifizierungsmaßnahmen werden derzeit unter dem Dach der Bildungsregion Emsland mit den Trägern der Erwachsenenbildung im Landkreis Emsland erarbeitet. Zudem wird der Landkreis Emsland kurzfristig eine weitere Fachberatungsstelle für die Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung der Kindertageseinrichtungen schaffen mit dem Ziel, die Qualität in den Einrichtungen zu erhöhen.

 

Die Verteilung der Mittel für die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung (Säule 1) und die alltagsintegrierte vorschulische Sprachförderung (Säule 2) auf die Träger der emsländischen Kindertagesstätten wird ab dem Kita-Jahr 2019/2020 jeweils zur Hälfte

 

a)        nach der Anzahl der Gruppen auf Grundlage der zuletzt erhobenen Statistik (Basisförderung) und

 

b)        nach der Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird (Bundesjugendhilfestatistik), verteilt.

Die Anstellung zusätzlicher Fachkräfte bzw. Stundenaufstockungen vorhandener Kräfte obliegt zukünftig ausschließlich dem Träger der Kindertageseinrichtung.

 

Das eingesetzte Personal muss nach dem Entwurf der 2. DVO KiTaG die Voraussetzungen nach § 4 KiTaG erfüllen. Dies bedeutet, dass neben den sozialpädagogischen Fachkräften (z. B. Erzieher, Sozialpädagogen) auch sonstige Fach- und Betreuungskräfte wie Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik sowie Kräfte, für die eine Ausnahme nach § 4 KiTaG erteilt wurde (z. B. Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger, staatl. anerkannte Kindheitspädagogen etc.), gefördert werden können.

Die Bildung von „Kleingruppen“, in denen ausschließlich Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf zusammengefasst werden und in denen ausschließlich Sprachförderung durch zusätzliche Sprachförderkräfte ohne Bezug zum pädagogischen Alltag eines Kindes bzw. seinen aktuellen Lern- und Entwicklungsinteressen erfolgt, ist keine Maßnahme einer alltagsintegrierten Sprachförderung. 

 

Die Höhe der auf die Kitas der Gemeinde Salzbergen entfallenden Mittel für das Betreuungsjahr 2019/2020 steht noch nicht fest. 

 

Das gegenwärtig bestehende System der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung (Säule 1) wird bis zum 31.07.2019 fortgeführt. Die zusätzlichen Mittel des Landes für die vorschulische Sprachförderung werden im laufenden Kita-Jahr 2018/2019 ausschließlich nach der Anzahl der Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf (Meldung der Grundschulen auf Basis des Feststellungsverfahrens) vom Landkreis verteilt.

 

 

 

 

 

 

Den Kitas in der Gemeinde Salzbergen wurden mit Bescheid vom 15.01.2019 folgende Mittel für das laufende Betreuungsjahr bewilligt:

 

Kita St. Cyriakus

 

13.725,49 €

Kita St. Augustinus

 

  4.991,00 €

Nepomuk Kita

 

  1.247,00 €          

Marien- Kita 

 

  2.495,00 €          

 

Diese Kosten werden wie folgt aufgeteilt:

 

Kita St. Cyriakus:               

Annette Siepker (2 Stunden mehr)

                                                 

Magdalena Schoo (2 Stunden mehr)

                                                 

 

Daniela Heinen (2 Stunden mehr)

Kita St. Augustinus: 

Claudia Stein (2 Stunden mehr)

                                                 

Ingrid Löcken (3 Stunden mehr)

Nepomuk-Kita:                 

Bärbel Holt (insgesamt 26 Std./Woche)

Marien-Kita:       

Annette Wilp (insgesamt 24 Std./Woche)

 

Die Anstellung zusätzlicher Fachkräfte bzw. Stundenaufstockungen vorhandener Fachkräfte obliegt ausschließlich dem Träger der Kindertagesstätten.