Beschluss:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt,
die in der Anlage zur Vorlage Nr. 228/2018 aufgeführte Abwägung zu den
Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 104 „Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Str.,
Franz-Schratz-Str., Freiherr-von-Twickel-Str. und Poststr.“ abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 104 „Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer
Str., Franz-Schratz-Str., Freiherr-von-Twickel-Str. und Poststr.“
einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung.
a)
Der Bebauungsplan Nr. 104 „Ortsmitte,
Bereich zwischen Schüttorfer Str., Franz-Schratz-Str.,
Freiherr-von-Twickel-Str. und Poststr.“ liegt in der Zeit vom 05.11. –
06.12.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind bislang weder Bedenken noch
Anregungen vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden sind über die
öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals
zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 06.12.2018
abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die
Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage noch beigefügt werden,
erarbeiten.
Der Beschluss über alle vorgetragenen
Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom
Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und
Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Satzungsbeschluss
gefasst werden.