Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. 228/2018 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Str., Franz-Schratz-Str., Freiherr-von-Twickel-Str. und Poststr.“ abzugeben.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 104 „Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Str., Franz-Schratz-Str., Freiherr-von-Twickel-Str. und Poststr.“ einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung.




a)

Der Bebauungsplan Nr. 104 „Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Str., Franz-Schratz-Str., Freiherr-von-Twickel-Str. und Poststr.“ liegt in der Zeit vom 05.11. – 06.12.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind bislang weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 06.12.2018 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage noch beigefügt werden, erarbeiten.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat gefasst werden.

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.