Beschluss:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt,
die in der Anlage zur Vorlage Nr. 227/2018 aufgeführte Abwägung zu den
Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung zur 57.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Ortskern Süd“ abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen fasst den Feststellungsbeschluss zur 57.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Ortskern Süd“ einschließlich Begründung und
Anlagen.
a)
Die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Ortskern Süd“ liegt in der Zeit vom 05.11. – 06.12.2018 öffentlich aus.
Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden sind über die
öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals
zum Entwurf dieser Flächennutzungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 06.12.2018
abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die
Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt werden,
erarbeiten.
Der Beschluss über alle vorgetragenen
Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom
Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden.