Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung des Ausschusses und der Ortsräte:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen verabschiedet die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 in der vorgelegten Fassung und beschließt die Investitionsplanung für die Jahre 2020-2022.


Bürgermeister Kaiser führt aus, dass die Gemeindeverwaltung den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2019 mit Anlagen aufgestellt hat. Die Planzahlen sollen vor Beschlussfassung im Rat dem zuständigen Ausschuss sowie den Ortsräten vorgestellt werden.

 

Kämmerer Dirk Vogt stellt anhand einer Präsentation den Haushalt 2019 vor. Laut Planung 2019 wird ein ausgeglichener Ergebnishaushalt erzielt. Der Finanzhaushalt schließt planmäßig mit einem negativen Saldo ab, der durch die vorhandene Liquidität der Gemeinde Salzbergen gedeckt werden kann.

 

Herr Dirk Vogt übernimmt die Vorstellung der einzelnen Investitionen. Die Brutto-Investitionen belaufen sich in 2019 auf 9.196.800,00 €. Kreditaufnahmen wurden in dem Haushaltsplanentwurf 2019 nicht berücksichtigt.

 

Aufgrund des Haushaltsplanentwurfes ergibt sich für 2019 folgendes Haushaltsvolumen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019  wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                             19.201.600          Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                           19.201.600          Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                            0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                              0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                           18.469.300 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                         18.942.000 Euro

 

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                     5.996.900 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                   9.196.800 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                                   0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                   304.000 Euro

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro  festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                    340 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                          340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                       340 v. H.

 

 

§ 6

 

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

a)      § 115 II Nr.1 NKomVG   25.000 EURO

b)      § 115 II Nr. 2 NKomVG  25.000 EURO

c)       § 117 I 2 NKomVG                          25.000 EURO

d)      § 19 IV KomHKVO                          25.000 EURO

 

Als unerheblich im Sinne von § 117 NKomVG gelten gleichzeitig alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die sich auf Innere Verrechnungen dieses Haushalts oder auf solche über- und außerplanmäßigen Ausgaben beziehen, die in vollem Umfange erstattet werden.

 

Teilhaushalte werden im Sinne des § 4 Abs. 3 KomHKVO zu einer Bewirtschaftungseinheit (Budget) erklärt. Ansätze für Aufwendungen, die nicht innerhalb eines Budgets deckungsfähig sind, sind gegenseitig deckungsfähig, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang gemäß § 19 Abs. 2 KomHKVO stehen. Zahlungswirksame Aufwendungen können im Sinne des § 19 Abs. 4 KomHKVO für unerhebliche Auszahlungen innerhalb eines Budgets für  Investitions- oder Finanzierungstätigkeit verwendet werden.

 

Die Wertgrenze für Rückstellungen und Abgrenzungen beträgt je Einzelbetrag 500,00 €.

 

Bürgermeister Kaiser weist abschließend darauf hin, dass die vorgesehenen erheblichen Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen  im kommenden Jahr aufgrund der geringen Personalstärke voraussichtlich nicht gänzlich umgesetzt werden können. Auch sei es voraussichtlich nicht möglich, den Hybridrasenplatz auf dem Sportgelände Ahlder Damm zu bauen, da der vom Kreissportbund geforderte Eigenanteil des SVA Salzbergen nicht aufgebracht werden kann.

 

Die Maßnahme muss deshalb voraussichtlich um ein Jahr verschoben werden. Die Mittel sollten aber bereits eingebracht werden, um eine möglichst baldige Umsetzung zu erreichen. Umgesetzt werden sollen aber die Vorhaben Fluchtlicht- und Beregnungsanlage. 

 

Ratsherr Walter bat darum, bei Gesprächen mit dem Sportverein die Fraktionsvorsitzenden mit einzubinden.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Elling hält dies nicht für erforderlich und vertraut auf rechtzeitige Informationen der Verwaltung.

 

Anschließend entwickelt sich eine ausführliche Diskussion um den Haushalt 2019.

  • Thematisiert wurde auch der Standort für das geplante Feuerwehrmuseum. Hier finden in Kürze weitere Gespräche mit Vertretern der Raiffeisen-Warengenossenschaft (Standort Lindenstraße) statt.

 

  • Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet an der L 39 sind noch nicht erfolgt. Die Verwaltung war bereits mit mehreren Interessenten im Gespräch. Allerdings wird bislang der Kaufpreis nicht akzeptiert. Am 10. Dezember findet ein weiteres Gespräch mit einem Interessenten statt.

 

  • Für die Wiederherstellung des Friedhofes an der Rheiner Straße wurden keine separaten Kosten ausgewiesen. Die Maßnahme soll im laufenden Unterhaltungsbetrieb abgewickelt werden.

 

  • Die Sanierung der Lindenstraße soll erst im Rahmen der Bahnhofserneuerung erfolgen. Dies gehört mit zur Ortskernsanierung. 

 

  • Das Gewerbesteueraufkommen 2019 wird mit 10.200.000,00 Euro veranschlagt. Das Gewerbesteueraufkommen 2018 beläuft sich auf ca. 11.000.000,00 €.

 

  • Im Jahr 2019 ist neben dem erheblichen Investitionsaufwand noch eine Sonderdarlehenstilgung geplant.

 

  • Die Verschuldung der Gemeinde bewegt sich weit unter Landes- und Bundesdurchschnitt.