Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, den Ausbau der Steider Straße einschließlich des Neubaus der Regenwasserkanalisation entsprechend den Planungs-entwürfen durchzuführen. Dabei sollen Hinweise der Anlieger – soweit möglich – in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.




Am 06.09.2018 hat eine Besprechung im Rathaus mit den Planungsbüros und den Ver- und Entsorgungsunternehmen stattgefunden, bei dem die Unternehmen geplante Maßnahmen an ihren Leitungsnetzen vorstellen konnten. Dabei wurde seitens des Trink- und Abwasserverbandes mitgeteilt, dass im Zuge der Baumaßnahme die komplette Trinkwasserleitung in der Steider Straße erneuert werden soll. Die vorhandene Schmutzwasserkanalisation ist nicht sanierungsbedürftig und muss lediglich punktuell repariert werden. Die sonstigen Unternehmen haben ebenfalls nur punktuelle Maßnahmen geplant. Diese Erkenntnisse sind dann von den Planungsbüros in der mittlerweile abgeschlossenen Entwurfsplanung berücksichtigt worden.

  

Im Rahmen einer Anliegerversammlung, die Ende Oktober stattgefunden hat, wurde den Anwohnern der Steider Straße dann die Baumaßnahme vorgestellt. Gleichzeitig wurde den Anwohnern Gelegenheit gegeben Bedenken und Anregungen zur Planung zu äußern, die dann in der Ausführungsplanung der beteiligten Büros Berücksichtigung finden soll.

 

Die weitere Zeitplanung sieht vor, bis zum Jahresende die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Ab Januar 2019 sollen die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Ab ca. Anfang April sollen die Bauarbeiten beginnen und im Idealfall bis Ende des Jahres 2019 abgeschlossen sein.

 

Um diesen Zeitplan einhalten zu können, müssen allerdings kurzfristig die bestehenden Aufträge der beiden Planungsbüros um die Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) erweitert werden, was bis Mitte November geschehen soll (s. BV 188/2018). 

 

Nach rechtlicher Prüfung der Ausbauplanung können von den betroffenen Anliegern keine Erschließungsbeiträge, sondern „lediglich“ Ausbaubeiträge erhoben werden. Allerdings kann die Veranlagung auch erst erfolgen, wenn der 2. Bauabschnitt bis zum Ende des Baugebietes „Südlich Dünnstraße“ ausgebaut wird. Die Erhebung von Vorauszahlungen ist voraussichtlich auch nicht möglich, da die Gesamtkosten für beide Bauabschnitte nicht feststehen und auch die zukünftige Beitragsfläche noch nicht ermittelt werden kann.

 

Fest steht jedoch, dass die Gemeinde mit ihrem Eigenanteil von 25 % der Kosten und dem Anteil als betroffene Grundstückseigentümerin für die Kita, die Schwimmhalle und den Schulkomplex einen Großteil der Gesamtkosten tragen wird.

 

Die Kosten belaufen sich nach den vorläufigen Schätzungen für den in Rede stehenden Bauabschnitt für den Straßenausbau auf rd. 800.000 EURO, für die Erneuerung des Regenwasserkanals inkl.Anschlüsse auf rd. 740.000 EURO.