Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die Anlegung eines Parkstreifens an der Sudmeyerstraße entsprechend dem vorstehenden Sachverhalt umzusetzen, soweit der Pachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen ist.
Der Beschluss über die Auftragsvergabe nach Durchführung der beschränkten Ausschreibung hat durch den Verwaltungsausschuss zu erfolgen.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurde überlegt, wie das Angebot an
PKW-Stellplätzen im Ortskern der Gemeinde erweitert werden kann. Dazu wurde überlegt,
an der Sudmeyerstraße auf einem Teil des Geländes der Gärtnerei Möller neue
Parkplätze zu errichten. Da es sich hierbei um Privatgelände handelt, soll mit
dem Eigentümer ein Pachtvertrag geschlossen werden, der eine Nutzung zu
Parkzwecken ermöglicht.
Vorsorglich wurden von der Verwaltung eine Ausführungsplanung, eine
Kostenschätzung und Ausschreibungsunterlagen erstellt. Die Kostenschätzung
beläuft sich auf rund 49.000,00 € brutto.
Die Planung sieht 16 PKW-Stellplätze mit eine Breite von je 2,70 m als
Senkrechtaufsteller in Pflasterbauweise vor. Um diese Parkplätze mit dem Auto
erreichen zu können, muss der vorhandene Gehweg auf die Breite der Parkplätze
abgesenkt und mit einem ausreichend tragfähigem Aufbau wiederhergestellt
werden.
Da sich die geschätzten Kosten unterhalb des Schwellenwertes von
50.000,00 € (netto) befinden, ist eine öffentliche Ausschreibung nicht
vorgeschrieben, eine beschränkte Ausschreibung ist zulässig.
Aufgrund dessen wurden am 23.10.2018 vier Firmen angeschrieben, ein
Angebot für die Errichtung von 16 Stellplätzen nebst Anpassung des Gehweges
einzureichen. Die Angebote müssen bis zum 14.11.2018 wieder bei der Gemeinde
eingehen, um sie anschließend auszuwerten und, sofern mindestens ein wirtschaftliches
Angebot vorliegt, die Arbeiten zu beauftragen. Die Ausführung soll kurzfristig,
idealerweise im Januar, beginnen und bis zum Baubeginn des 3. Bauabschnittes
der Ortskernsanierung abgeschlossen sein, sofern die Witterung dies zulässt.
Dieser Fertigstellungstermin wurde gewählt, um die Parkplätze, die im Zuge des
3. Bauabschnittes der Ortskernsanierung (Kreuzung
Bahnhofstraße/Franz-Schratz-Straße) nicht mehr zu nutzen sein werden,
kompensieren zu können.