Sitzung: 08.11.2018 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/205/2018
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung empfiehlt, die Verwaltung zu
beauftragen, die Planung des Spielplatzes sowie der Sanierung des Unterstandes
durchzuführen.
Darlegung des
Sachverhaltes:
Bereits seit Jahren wird für den Ortsteil
Bexten ein geeigneter Ort für einen Spielplatz gesucht. Da der Eigentümer der
Fläche Bextener Straße 13 ( Gemarkung Holsten, Flur 32, Flurstück 29 ) sein
Grundstück für einen Spielplatz zur Verfügung stellt, wird seitens der Gemeinde
und der Anlieger über das Anlegen eines Spielplatzes nachgedacht. Das
Grundstück, das unmittelbar auch an einem Radweg liegt, ist mit einer
baufälligen Scheune (Grundfläche von ca. 120 qm) bebaut. Es wird momentan
geprüft, ob Teile der Scheune erhalten bzw. saniert werden können, damit diese
dem Spielplatz als Unterstand dienen kann.
Das vorgesehene Grundstück soll für den
geplanten Spielplatz eingeebnet werden und folgende Spielgeräte bzw.
Ausstattungsgegenstände erhalten:
2 Bolzplatztore, eine Schaukel, eine Slack-Line (Balancierband) und eine
Rutsche; als Einzäunung einen Doppelstabmattenzaun mit Eingangstor und
Pflegezufahrt, Fahrradständer, Mülleimer, zwei Bänke und einen Tisch.
Es ist vorgesehen, in 2019 ein Gestaltungskonzept zu erarbeiten, die
Kosten zu ermitteln und den neuen Spielplatz dann herzustellen.
Ratsherr Walter erkundigt sich, warum dort ein Spielplatz notwendig sei.
Bürgermeister Kaiser erläutert, dass sich die Bextener einen zentralen
Mehrzweckplatz wünschen, da der ausgeschriebene Bolzplatz, wie versprochen, nie
umgesetzt wurde. Auf dem dafür vorgesehenen Grundstück ist ein Bauplatz
entstanden.
Ratsherr Bültel erkundigt sich, ob es geplant ist, dass die Anwohner sich
sowohl finanziell, als auch handwerklich, beteiligen.
Bürgermeister Kaiser bejaht diese Frage und erläutert, dass auf jeden Fall geplant ist, dass die Anwohner sich handwerklich beteiligen und kleine Reparaturarbeiten eigenständig durchführen. Die Aufsichtspflicht und somit auch die Kontrolle des Spielplatzes unterliegt der Gemeinde. Aus diesem Grund kann der Platz multifunktionell genutzt werden.