Sitzung: 08.11.2018 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/204/2018
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung empfiehlt, den Ausbau der Steider Straße einschließlich des Neubaus der Regenwasserkanalisation entsprechend den Planungsentwürfen durchzuführen. Dabei sollen Hinweise der Anlieger – soweit möglich – in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.
Darlegung des
Sachverhaltes:
Am 06.09.2018 hat eine Besprechung im Rathaus mit den Planungsbüros und
den Ver- und Entsorgungsunternehmen stattgefunden, bei dem die Unternehmen
geplante Maßnahmen an ihren Leitungsnetzen vorstellen konnten. Dabei wurde
seitens des Trink- und Abwasserverbandes mitgeteilt, dass im Zuge der
Baumaßnahme die komplette Trinkwasserleitung in der Steider Straße erneuert
werden soll. Die vorhandene Schmutzwasserkanalisation ist nicht
sanierungsbedürftig und muss lediglich punktuell repariert werden. Die
sonstigen Unternehmen haben ebenfalls nur punktuelle Maßnahmen geplant. Diese
Erkenntnisse sind dann von den Planungsbüros in der mittlerweile
abgeschlossenen Entwurfsplanung berücksichtigt worden.
Im Rahmen einer Anliegerversammlung, die Ende Oktober stattgefunden hat,
wurde den Anwohnern der Steider Straße dann die Baumaßnahme vorgestellt.
Gleichzeitig wurde den Anwohnern Gelegenheit gegeben Bedenken und Anregungen
zur Planung zu äußern, die dann in der Ausführungsplanung der beteiligten Büros
Berücksichtigung finden soll.
Die weitere Zeitplanung sieht vor, bis zum Jahresende die
Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Ab Januar
2019 sollen die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Ab ca. Anfang April
sollen die Bauarbeiten beginnen und im Idealfall bis Ende des Jahres 2019
abgeschlossen sein.
Um diesen Zeitplan einhalten zu können, müssen allerdings kurzfristig
die bestehenden Aufträge der beiden Planungsbüros um die Leistungsphasen 5
(Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) erweitert werden, was bis
Mitte November geschehen soll (s. BV 188/2018).
Nach rechtlicher Prüfung der Ausbauplanung können von den betroffenen
Anliegern keine Erschließungsbeiträge,
sondern „lediglich“ Ausbaubeiträge erhoben werden. Allerdings kann die
Veranlagung auch erst erfolgen, wenn der 2. Bauabschnitt bis zum Ende des
Baugebietes „Südlich Dünnstraße“ ausgebaut wird. Die Erhebung von
Vorauszahlungen ist voraussichtlich auch nicht möglich, da die Gesamtkosten für
beide Bauabschnitte nicht feststehen und auch die zukünftige Beitragsfläche
noch nicht ermittelt werden kann.
Fest steht jedoch, dass die Gemeinde mit ihrem Eigenanteil von 25 % der
Kosten und dem Anteil als betroffene Grundstückseigentümerin für die Kita, die
Schwimmhalle und den Schulkomplex einen Großteil der Gesamtkosten tragen wird.
Die Kosten belaufen sich nach den vorläufigen Schätzungen für den in
Rede stehenden Bauabschnitt für den Straßenausbau auf rd. 800.000 EURO, für die
Erneuerung des Regenwasserkanals inkl. Anschlüsse auf rd. 740.000 EURO.
Ratsherr Walter erkundigt sich im Auftrag von Jürgen Pöttering, Steider Str. 25, ob vor seinem Geschäft ein Einstellplatz errichtet werden kann.
Bürgermeister Kaiser erläutert, dass die Angelegenheit geprüft wird. Grundsätzlich ist es allerdings so, dass jeder Gewerbetreibende auf seinem Grundstück selber für Einstellplätze sorgen muss.
Zudem erläutert Fachbereichsleiter Buers, dass ein geplantes Bauvorhaben an der Steider Str. 10 momentan aufgrund der Anordnung der Einstellplätze nicht umgesetzt werden kann. Es besteht Klärungsbedarf.
Ratsherr Walter erkundigt sich nach der Höhe der Anliegerbeiträge nach dem Ausbau.
Bürgermeister Kaiser erläutert, dass dazu noch keine Angaben
gemacht werden können. Vermutlich wird die Gemeinde Salzbergen die Kosten dafür
vorfinanzieren müssen, wobei die Gemeinde sowieso den größeren Anteil aufgrund
der anliegenden Schule und der anliegenden Kindertagesstätte tragen wird.