Sitzung: 08.11.2018 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/203/2018
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung verweist den Tagesordnungspunkt zur
Beratung und Beschlussfassung an den Verwaltungsausschuss.
Darlegung des
Sachverhaltes:
Der Befall von Eichenprozessionsspinnern war im Sommer 2018 sehr extrem.
Es ist anzunehmen, dass es im Sommer 2019 zu einer noch größeren Anzahl
an Nestern kommen wird.
Im Gemeindegebiet
Salzbergen wurden an gemeindeeigenen Bäumen vom 14.05.2018 bis zum 09.07.2018
ca. 80 Fälle mit ca. 200 befallenen Bäumen gemeldet. Hierbei sind Bäume an
Kreis- und Landesstraßen nicht mit eingerechnet.
Die Gemeinde Salzbergen hat die Firma Forst- und Baumpflege Fortwengel,
Spahnharrenstätte mit der Entfernung der
Nester beauftragt. Aufgrund des starken Auftretens der Insekten in diesem
Sommer konnte das Absaugen nicht immer
gewährleistet werden.
Die Firma saugt die Tiere fachmännisch ab und entsorgt diese
fachgerecht. Durch den Einsatz von Hubsteigern und entsprechenden Saugern wird
eine fast komplette Absaugung der Nester gewährleistet. Es wirbeln keine Haare
der Tiere umher. Andere Anbieter können nur mit langen Saugstangen vom Boden
absaugen, sodass immer noch Teile der Nester im Baum bleiben.
Der Landkreis Emsland hat ein Konzept zur Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners erstellt und schreibt zum nächsten Sommer die
Absaugung an kreiseigenen Liegenschaften aus. Es ist aber abzuwarten, ob die
Firmen der hohen Nachfrage nachkommen können.
Des Weiteren bekämpft der Landkreis den Eichenprozessionsspinner durch
Biozid.
Als Bekämpfungsmittel wird DipelES eingesetzt. Beauftragt wird ein
Unternehmen, das entsprechende Sachkunde nachgewiesen hat. Es werden
Befallstellen der Kategorien 3 ( z.B. Bushaltestellen ) und 4 ( z.B. Schulen,
Kitas, Sportstätten, Spielplätze) präventiv besprüht, um den Befall
einzudämmen. Diese Maßnahme, die auch Grundstücke der Gemeinde betreffen würde,
sind zu dulden und die Kosten vom jeweiligen Baulastträger, also der Gemeinde
Salzbergen, zu tragen.
Es ist vorsorglich darauf hinzuweisen, dass der präventive Einsatz von
Bioziden auch zu Beeinträchtigung anderer Insektenarten führen kann und es
daher genau abzuwägen ist zwischen dem Einsatz von Bioziden zur
prophylaktischen Bekämpfung des EPS, was aus Sicht des vorbeugenden
Gesundschutzes geboten erscheint, und den damit verbundenen Schädigungen der
übrigen Insektenwelt. Hier gilt es, das Für und Wider genau abzuwägen. Der
Landkreis geht aber davon aus, dass der Gesundheitsschutz des Menschen hier
überwiegt und somit an ausgewählten Standorten eine fachgerechte prophylaktische
Behandlung geboten erscheint.
Ratsherr Walter erkundigt sich nach der Methode, mit der die EPS mit
Hilfe von Bioziden von den Bäumen entfernt werden.
Bürgermeister Kaiser erläutert, dass lediglich die betroffenen Bäume und
das direkte Umfeld mit den Bioziden besprüht werden.
Ratsherr Hülsing erkundigt sich, wie Privatpersonen mit der Entfernung
der EPS umgehen sollen.
Dazu erläutert Bürgermeister Kaiser, dass Privatpersonen leider selber
für die Entfernung zuständig sind. Die Gemeinde gibt lediglich die Empfehlung,
welche Firma beauftragt werden kann.