Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung verweist den Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung an den Verwaltungsausschuss.


Darlegung des Sachverhaltes:

Der Befall von Eichenprozessionsspinnern war im Sommer 2018 sehr extrem.

Es ist anzunehmen, dass es im Sommer 2019 zu einer noch größeren Anzahl an Nestern kommen wird.

 

Im Gemeindegebiet Salzbergen wurden an gemeindeeigenen Bäumen vom 14.05.2018 bis zum 09.07.2018 ca. 80 Fälle mit ca. 200 befallenen Bäumen gemeldet. Hierbei sind Bäume an Kreis- und Landesstraßen nicht mit eingerechnet.

Die Gemeinde Salzbergen hat die Firma Forst- und Baumpflege Fortwengel, Spahnharrenstätte  mit der Entfernung der Nester beauftragt. Aufgrund des starken Auftretens der Insekten in diesem Sommer konnte das Absaugen nicht immer  gewährleistet werden.

 

Die Firma saugt die Tiere fachmännisch ab und entsorgt diese fachgerecht. Durch den Einsatz von Hubsteigern und entsprechenden Saugern wird eine fast komplette Absaugung der Nester gewährleistet. Es wirbeln keine Haare der Tiere umher. Andere Anbieter können nur mit langen Saugstangen vom Boden absaugen, sodass immer noch Teile der Nester im Baum bleiben.

 

Der Landkreis Emsland hat ein Konzept zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erstellt und schreibt zum nächsten Sommer die Absaugung an kreiseigenen Liegenschaften aus. Es ist aber abzuwarten, ob die Firmen der hohen Nachfrage nachkommen können.

 

Des Weiteren bekämpft der Landkreis den Eichenprozessionsspinner durch Biozid.

Als Bekämpfungsmittel wird DipelES eingesetzt. Beauftragt wird ein Unternehmen, das entsprechende Sachkunde nachgewiesen hat. Es werden Befallstellen der Kategorien 3 ( z.B. Bushaltestellen ) und 4 ( z.B. Schulen, Kitas, Sportstätten, Spielplätze) präventiv besprüht, um den Befall einzudämmen. Diese Maßnahme, die auch Grundstücke der Gemeinde betreffen würde, sind zu dulden und die Kosten vom jeweiligen Baulastträger, also der Gemeinde Salzbergen, zu tragen.

 

Es ist vorsorglich darauf hinzuweisen, dass der präventive Einsatz von Bioziden auch zu Beeinträchtigung anderer Insektenarten führen kann und es daher genau abzuwägen ist zwischen dem Einsatz von Bioziden zur prophylaktischen Bekämpfung des EPS, was aus Sicht des vorbeugenden Gesundschutzes geboten erscheint, und den damit verbundenen Schädigungen der übrigen Insektenwelt. Hier gilt es, das Für und Wider genau abzuwägen. Der Landkreis geht aber davon aus, dass der Gesundheitsschutz des Menschen hier überwiegt und somit an ausgewählten Standorten eine fachgerechte prophylaktische Behandlung geboten erscheint.

 

Ratsherr Walter erkundigt sich nach der Methode, mit der die EPS mit Hilfe von Bioziden von den Bäumen entfernt werden.

Bürgermeister Kaiser erläutert, dass lediglich die betroffenen Bäume und das direkte Umfeld mit den Bioziden besprüht werden.

 

Ratsherr Hülsing erkundigt sich, wie Privatpersonen mit der Entfernung der EPS umgehen sollen.

Dazu erläutert Bürgermeister Kaiser, dass Privatpersonen leider selber für die Entfernung zuständig sind. Die Gemeinde gibt lediglich die Empfehlung, welche Firma beauftragt werden kann.