Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Salzbergen beruft der Rat der Gemeinde Salzbergen gem. § 9 Abs. 3 NKWG den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisterns, Herrn Vogt,  als Wahlleiter sowie Herrn Niemeyer als stellvertretenden Wahlleiter.

 


Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Termin der Wahl der nächsten Bürgermeisterin/des nächsten Bürgermeisters der Gemeinde Salzbergen. Voraussichtlich soll der Wahltermin für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Salzbergen am 26.05.2019 stattfinden.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 NKWG ist Wahlleitung im Sinne des § 2 Abs. 7 NKWG der Bürgermeister der Gemeinde. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Die Vertretung der jeweiligen Gemeinde (Rat) kann gem. § 9 Abs. 3 NKWG abweichend von § 9 Abs. 1 NKWG Bedienstete der Gemeinde für die Wahlleitung berufen.

 

Es wird vorgeschlagen, den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, Gemeinderat Dirk Vogt, zum Wahlleiter und den zuständigen Stv. Fachbereichsleiter Hermann Niemeyer als Stellvertretenden Wahlleiter gem. § 9 Abs. 3 NKWG zu berufen. Die Wahlleitung sowie die Stellvertreterinnen und  Stellvertreter  haben bei der Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.