Sitzung: 20.09.2018 Rat
Eine erste Bekanntmachung über das Vorhaben ist erfolgt. Danach können
sich Interessenten an diesem Investitionswettbewerb bei der Gemeinde melden.
Die Ausschreibung hierfür ist in der Vorbereitung. Die Vermessung der Flächen
östlich der Nordmeyerstraße ist zwischenzeitlich erfolgt, so dass die
Grundstücksflächen und Größen feststehen.
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zwischenzeitlich vom
Landkreis genehmigt worden. Dann kann auch der Bebauungsplan Rechtskraft
erlangen. Der angemessene Abstand im Rahmen der Einhaltung der Seweso
III-Richtlinie wurde dabei berücksichtigt.
Für den von diesem Radius betroffenen Teil des Ortes finden Gespräche
mit einem Ingenieurbüro statt, um eine Vorgehensweise in Zusammenarbeit mit dem
Landkreis und dem Gewerbeaufsichtsamt zu entwickeln, damit künftig die weitere
Planungen der Gemeinde so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.