Nachtrag: 20.09.2018 Nummer 1

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gemeinderat Vogt führt aus, dass im Rahmen einer überörtlichen Prüfung gem. §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) der gemeindliche Bauhof durch den Landesrechnungshof im September 2017 überprüft wurde. Der Bericht wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung vorgestellt. (s. Vorl. MV/008/2018). Der Bericht ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 Gem. dem Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz ( - NKPG -) vom 16. Dezember 2004* ist nach  § 5 der Bericht bekanntzugeben und der Öffentlichkeit mittels Auslegung bekanntzugeben.

 

Nach Abs. 1 S. 1 ist „die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts (…) unverzüglich dem Hauptorgan der kommunalen Körperschaft, (…) bekannt zu geben. Nach Satz 2 ist „jedem Mitglied des Organs () auf Verlangen Einsicht in den Schlussbericht zu gewähren.

 

Nach Abs. 2 S. 1 hat  „nach der Bekanntgabe nach Absatz 1 Satz 1 () die geprüfte Einrichtung die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen öffentlich auszulegen, soweit schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. 2 Sie hat die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gemeinderat Vogt stellt den Prüfbericht anschließend anhand einer Powerpoint-Präsentation dem Rat vor. Anschließend wird der Bericht öffentlich bekannt gemacht.