Gegen die geplante Erweiterung der Verkaufsflächen im Bereich des Vechtezentrums hat die Gemeinde Salzbergen über den Landkreis Emsland erhebliche Bedenken vorgetragen. Im Wesentlichen ging es dabei um die Erweiterung des Drogeriemarktes.

Wie befürchtet hat der Landkreis Grafschaft Bentheim als Raumordnungsbehörde die Bedenken zurückgewiesen und der Erweiterung zugestimmt.

Vorsitzender Vehring erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, Klage zu erheben. Bürgermeister Kaiser erwidert, dass eine Klage im Rahmen des Flächennutzungsplanes nicht möglich ist, im Zuge des Bebauungsplanes jedoch schon.