Wie bereits vorgestellt, beabsichtigt der Eigentümer auf seinem Grundstück das vorhandene Wohngebäude abzubrechen und dort drei neue Wohngebäude zu errichten, um die Tiefe des Grundstückes optimal auszunutzen. Diese geplante Bebauung wurde vom Landkreis Emsland in der geplanten Form abgelehnt, da es sich um ein Plangebiet nach § 34 BauGB handelt, und das nicht zulässig wäre.

Der Landkreis hat darauf verwiesen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes die Bebauung möglich wäre. Aufgrund der Nähe zur Bahn gibt es dort wahrscheinlich Probleme mit dem Schallschutz, da auch die anderen Nachbargrundstücke dann mit überplant werden müssten. Zunächst wird geprüft, ob ein Bebauungsplan aufgestellt werden könnte.