Eine erste Bekanntmachung über das Vorhaben ist erfolgt. Danach können sich Interessenten an diesem Investitionswettbewerb bei der Gemeinde bereits melden. Die Ausschreibung hierfür ist in der Vorbereitung. Die Vermessung der Flächen östlich der Nordmeyerstraße ist zwischenzeitlich erfolgt, so dass die Grundstücksflächen und Größen feststehen.

Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zwischenzeitlich mit geänderten Planunterlagen zur Genehmigung eingereicht worden. Hiermit wird in den nächsten Tagen gerechnet. Dann kann auch der Bebauungsplan Rechtskraft erlangen. Der angemessene Abstand im Rahmen der Einhaltung der Seweso III-Richtlinie wurde dabei berücksichtigt.

Für den von diesem Radius betroffenen Teil des Ortes finden Gespräche mit einem Ingenieurbüro statt. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis und dem Gewerbeaufsichtsamt soll das künftige Vorhaben abgestimmt werden, damit weitere Planungen der Gemeinde so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.