Es bestehen zurzeit noch Nachwirkungen, da noch einige Nester und somit auch die giftigen Härchen an den Bäumen hängen. Diese müssen ggf. entfernt werden. Die Entfernung der Nester auf Privatgrund ist allerdings von den privaten Eigentümern durchzuführen.

Die geplanten Präventivmaßnahmen sollen kostenmäßig zumindest für sensible Bereiche wie Schulen und Kindergärten im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt werden.