Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Stellungnahmen zu den Bedenken, Anregungen und Hinweisen der Behörden im Rahmen der Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ abzugeben.

 

b)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“  einschließlich Begründung nebst Anlagen.




Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Im Rahmen der Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ wurde die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung (Scopingverfahren) durchgeführt.

 

Die betroffenen Behörden sind informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf des Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 20.07.2018 abzugeben. Zu den eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst die Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet. Hierüber ist ein entsprechender Beschluss zu fassen.

 

Der abschließende Beschluss über alle Bedenken und Anregungen während aller Beteiligungsverfahren, also auch der noch folgenden Auslegung, muss der Rat kurz vor dem Satzungsbeschluss fassen.

 

 

b)

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung muss nunmehr die öffentliche Auslegung erfolgen. Hierzu ist ein Auslegungsbeschluss zu fassen. Während der Frist eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.