Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktions-planes für die Gemeinde Salzbergen entsprechend wie dargelegt nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum 15. Nov. 2018 durchzuführen.

 

Der Rat beschließt abschließend den vorgelegten Lärmaktionsplan für die Gemeinde Salzbergen in der Fassung vom 30.08.2018. 




Darlegung des Sachverhaltes:

Die EU hat in einer Richtlinie aus dem Jahre 2002 alle Kommunen, die auf ihrem Gebiet Hauptverkehrsstraßen bzw. Großflughäfen haben, verpflichtet, im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmaktionspläne aufzustellen. Hiervon ist auch die Gemeinde Salzbergen betroffen, da die A 30, die A 31 und die B 70 zu den Hauptverkehrsstraßen gehören.

 

Nachdem in den vergangenen Jahren die vorbereitenden Arbeiten durchgeführt wurden und die Verkehrsmengen aufgrund einer Zählung in 2015 aufgearbeitet wurden, ist auch die Gemeinde Salzbergen mit Schreiben vom 16.04.2018 durch das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Umweltschutz  aufgefordert worden, einen entsprechenden Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Als Frist zur Vorlage eines LAP bei der zuständigen Behörde, dem Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hildesheim, wurde der 15.11.2018 bestimmt. Dieser kurzfristige  Zeitraum liegt darin begründet, dass seitens der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertrags-verletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Umgebungsrichtlinie anhängig ist.

 

Um diese Frist einhalten zu können und den LAP ordnungsgemäß aufzustellen, wurde das Büro ipw ingenieurplanung aus Wallenhorst gebeten, kurzfristig die Arbeiten durchzuführen. Herr von Wittich stellt in der GEA-Sitzung den Entwurf des LAP im Detail vor und gibt alle nötigen Hintergrundinformationen. Insbesondere wird erläutert, dass Maßnahmen zur Lärmminderung für die Gemeinde Salzbergen nicht notwendig sind. Außerdem ist vorgesehen, den Entwurf für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 20.09.-22.10.2018 öffentlich auszulegen. Nach Abwägung über mögliche Hinweise, Anregungen oder sonstige Einwendungen ist ein abschließender Ratsbeschluss erforderlich. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, im Anschluss an die VA-Sitzung am 13.11.2018 eine zusätzliche Ratssitzung durchzuführen und u.a. dann den Beschluss zufassen. Dann könnte der LAP fristgemäß bis zum 15.11.2018 beim GAA eingereicht werden.

 

Der Entwurf des LAP ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Hinweis:

Für die Aufstellung eines LAP an den Bahnstrecken ist die Deutsche Bahn zuständig.