Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Beschluss-vorlage 133/2018 aufgeführten Stellungnahmen zu den Bedenken und Anregungen der Behörden abzugeben.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Neuenkirchener Straße.“ gem. § 13 BauGB einschließlich Begründung als Satzung.

 

Mit diesem Beschluss wird die zu dieser Planung  erlassene Veränderungssperre vom 20.06.2017 aufgehoben.




Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2017 die Aufstellung der o.a. Bebauungsplanänderung beschlossen, um im Plangebiet den Ausschluss von Vergnügungsstätten im Plangebiet zu gewährleisten. Zur Sicherung der Planung während des Aufstellungsverfahrens, wurde  für diese Zeit eine Veränderungssperre beschlossen.

 

a)

Dieser Textbebauungsplan hat in der Zeit vom 30.04. – 01.06.2018 erstmalig ausgelegen und die Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Emsland wurde der Bebauungsplan derart geändert, dass Nutzungen, die Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Sortimenten zum Inhalt haben, nicht zulässig sind.

 

Diese Änderung erforderte eine erneute öffentliche Auslegung, die in der Zeit vom 02.07. – 03.08. durchgeführt wurde. Seitens der Bürger sind keine Bedenken und Anregungen in beiden Verfahren eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden beider Durchgänge sind dieser Beschlussvorlage mit einem Abwägungsvorschlag beigefügt. Hierüber hat der Rat zu beschließen.

 

b)

Nach Beschlussfassung über die vorgenannten Bedenken und Anregungen, kann diese Bebauungsplanänderung als Satzung  beschlossen werden.