Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die Veränderungssperre vom 14.07.2017 für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.1 „Industriegebiet“ aufzuheben.


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 08.06.2017 die Aufstellung des oben angegebenen Bebauungsplanes beschlossen. Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat der Rat in seiner Sitzung am 20.06.2017 eine Veränderungssperre im Sinne des § 14 BauGB mit dem Inhalt erlassen, dass die Errichtung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen, während des Bauleitplanverfahrens nicht durchgeführt werden dürfen.

 

Die Veränderungssperre gilt nach ihrer Inkraftsetzung (Bekanntmachung im Amtsblatt vom 14.07.2017) für die Dauer von 2 Jahren. Da das Bauleitplanverfahren eingestellt wurde, ist gem. § 17 Abs. 4 BauGB die Veränderungssperre vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen. Daher ist ein Aufhebungsbeschluss zu fassen.