Es gibt derzeit ein neues Förderprogramm des Landes Niedersachsen, die Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen in den Kommunen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Projektförderung bis zu maximal 90% der durch Einnahmen nicht gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Aus diesem Grund sollen die bisherigen Planungen nicht weiterverfolgt, sondern eine Komplettsanierung im Rahmen des Förderprogrammes angestrebt werden.

 

Kleine Unterhaltungsmaßnahmen sollen dennoch im nächsten Jahr durchgeführt werden. So muss unter anderem ein neuer Teppich angeschafft werden.