Da die Gemeinde Salzbergen die Vermehrung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen in Gewerbegebieten vermeiden möchte, ist eine sogenannte textliche Änderung der angegebenen Bebauungspläne notwendig. Der Aufstellungsbeschluss wurde im vergangenen Jahr gefasst. Zeitnah erfolgt die öffentliche Auslegung.