Bürgermeister Kaiser gibt zur Kenntnis, dass ein neuer Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen erschienen ist. Laut der Gesetzesbegründung ist Anlass für den Gesetzentwurf zum einen, das rund zehn Jahre nach Einführung des Bestattungsgesetzes zutage getretene Verbesserungspotenzial in entsprechende Regelungen zu fassen und zum anderen dem aktuell bestehenden Novellierungsbedarf nachzukommen ist.

Inhalt des Gesetzentwurfs sind unter anderem Regelungen über eine erweiterte Leichenschau, Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit, die öffentliche Ausstellung von Leichen und die Zulassung neuer Bestattungsformen, z.B. im Leichtentuch.