Der Eigentümer der Reihenhäuser am Holstener Weg 38 beantragte im Juli 2017 den Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen sowie 3 Geräteräumen am Wendehammer des Stichweges. Eine Genehmigung seitens der Bauaufsichtsbehörde konnte nicht erteilt werden, da am Ende des Stichweges im Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Der Bebauungsplan Nr. 31 „Sandhügel II“ ist zudem schon sehr veraltet. Daher sollte überlegt werden, den kompletten Bebauungsplan Nr. 31 zu überarbeiten und neu aufzustellen. Diese Angelegenheit soll zudem in der nächsten Ortsratssitzung Holsten-Bexten diskutiert werden. Ratsherr Schöttler regt an, vor der Ortsratssitzung eine Ortsbesichtigung durchzuführen.