Sitzung: 08.03.2018 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Der Eigentümer der Reihenhäuser am Holstener
Weg 38 beantragte im Juli 2017 den Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen
sowie 3 Geräteräumen am Wendehammer des Stichweges. Eine Genehmigung seitens
der Bauaufsichtsbehörde konnte nicht erteilt werden, da am Ende des Stichweges
im Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Der
Bebauungsplan Nr. 31 „Sandhügel II“ ist zudem schon sehr veraltet. Daher sollte
überlegt werden, den kompletten Bebauungsplan Nr. 31 zu überarbeiten und neu
aufzustellen. Diese Angelegenheit soll zudem in der nächsten Ortsratssitzung
Holsten-Bexten diskutiert werden. Ratsherr Schöttler regt an, vor der
Ortsratssitzung eine Ortsbesichtigung durchzuführen.