Nachtrag: 16.03.2018 Nummer 3
Sitzung: 22.03.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/026/2018
Beschluss:
- Die
Kindergartengruppen werden in der Grundschule Salzbergen untergebracht
- Die Verwaltung wird beauftragt, die in
der Tabelle dargelegten und benötigten Personalstellen in Voll- und
Teilzeit zum 01.08.2018 unverzüglich auszuschreiben.
- Der Rat beschließt die Errichtung einer
Kindertagesstätte im Rahmen einer ÖPP-Maßnahme (Inhabermodell). Zur
Unterstützung des Projektes soll die Firma VBD, Berlin, beauftragt werden,
das Ausschreibungsverfahren bis zum Vertragsabschluss mit einem Investor
zu begleiten. Hierzu wird eine vertragliche Vereinbarung geschlossen.
- Den überplanmäßigen Ausgaben wird
zugestimmt.
Bürgermeister Kaiser weist darauf hin, dass Bund, Länder und Kommunen ursprünglich vereinbart haben, für bundesdurchschnittlich 35 Prozent aller Kinder im Alter von unter 3 Jahren Tagesbetreuungsplätze zu schaffen. In Niedersachsen soll seit dem Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot (Platz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege) bereitstehen. Die Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt, dass die angenommenen 35 % viel zu niedrig sind. Tatsächlich steigt die Quote der betreuten unter 3-jährigen Kinder von Jahr zu Jahr. In der Gemeinde Salzbergen liegt sie inzwischen bei über 50 %. Damit dieser Entwicklung in Salzbergen Rechnung getragen werden kann, soll eine weitere Kindertagesstätte an der Nordmeyerstraße errichtet werden.
Dies ist das Ergebnis der Beratungen der Gemeinde Salzbergen
zur Schaffung von weiteren Plätzen für unter 3- jährige Kinder im Arbeitskreis
Kindertagesstätten (19.01.2016) und im Verwaltungsausschuss (02.02.2016).
Die „Entwicklung der Kinderzahlen“ zeigt, dass die
Geburtenzahlen in den letzten Jahren stabil sind. Im ausgewerteten Zeitraum
01.10.16-30.09.17 ist die Zahl der Geburten sogar deutlich gegenüber den
Vorjahren angestiegen.
Der Fachbereich Bildung des Landkreises ermittelt den Bedarf an Plätzen
für unter 3-jährige wie folgt:
-
Bei 50%
Besuch der U3-Kinder/50% der U2-Kinder/10% der U1-Kinder im Jahr 2018/2019 auf 84;
für 2019/2020 auf 84 Plätze.
-
Bei 75%
Besuch der U3-Kinder/50% der U2-Kinder/10% der U1-Kinder im Jahr 2018/2019 auf 103;
für 2019/2020 auf 102 Plätze.
-
Bei 85%
Besuch der U3-Kinder/60% der U2-Kinder/10% der U1-Kinder im Jahr 2018/2019 auf 116;
für 2019/2020 auf 116 Plätze.
Die Entwicklung der Gruppenstruktur in Salzbergen stellt
sich unter Berücksichtigung der Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2018/2019
wie folgt dar:
Nachdem es in diesem Betreuungsjahr (2017/2018) noch gelungen
ist, durch Einrichtung einer Außenstelle als Übergangslösung, im Gemeindehaus
der evangelisch- reformierten Kirchengemeinde Hügelburg, den Bedarf mit den
vorhandenen Einrichtungen zu decken, wird der Bedarf ab Sommer 2018 nicht mehr
von den 3 vorhandenen Kindertagesstätten bedient werden können.
Es werden ab Sommer 2018 in Salzbergen insgesamt 11
Kindergartengruppen (Ü3) und 5 Krippengruppen (U3) benötigt. In den 3
vorhandenen Kindertagesstätten können 9 Kindergarten- und 4 Krippengruppen
betreut werden. Für die 3 (2 x Ü3; 1 x U3) weiteren Gruppen werden derzeit
Übergangslösungen im Gemeindehaus Hügelburg bzw. Containerlösungen geplant.
Es wird davon ausgegangen, dass mittelfristig Räumlichkeiten
für 6 Krippengruppen und 11 Kindergartengruppen im Bereich Salzbergen
vorgehalten werden müssen. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Dauer noch
mehr Krippengruppen notwendig werden. Gemäß § 7 Absatz 1 des
Kindertagesstättengesetzes (KitaG) sollen Einrichtungen nicht mehr als 5
gleichzeitig anwesende Gruppen umfassen. Daher wird der Bau einer weiteren
Einrichtung mit 2 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen mit der Option des
Anbaus einer weiteren Krippengruppe geplant.
14.1 Errichtung
der 4. Kindertagesstätte, übergangsweise Unterbringung
Da nach jetzigem Stand frühesten im Kita-Jahr 2019/2020 mit
der Fertigstellung eines neuen Gebäudes zu rechnen ist, jedoch bereits Mitte
2018 zusätzliche Gruppen einzurichten sind, wird vorgeschlagen, zum 01.08.2018
die neue Kita zu begründen und übergangsweise in anderen Räumen unterzubringen.
Favorisiert wird die Unterbringung in Räumen der Grundschule
am Feldkamp. Hier waren bereits während des Neubaus der St. Augustinus – Kita
zwei Regelgruppen untergebracht. Hier erfolgen z.Zt. Abstimmunsgespräche mit
der Schulleitung.
Alternativ wäre eine Unterbringung in Containerräumen
möglich.
Die Übergangslösung muss, s. Beschlussvorlage BV/022/2018,
Platz für 2 Kindergartengruppen im Ganztagsbereich bieten. Falls es zu einer
Containerlösung kommt soll das Containergebäude die Möglichkeit bieten, eine
zusätzliche Krippengruppe anzuschließen, falls die Nachfrage im U3-Bereich noch
weiter ansteigt. Ein möglicher Standort
ist das Gewerbegebiet an der L 39, da hier die räumliche Nähe zum späteren
Standort vorliegt und alle Anschlüsse (Ver- und Entsorgung) vorhanden sind.
Das Architekturbüro WBR
Architekten – Ingenieure, Bernd-Rosemeyer-Straße 29
49808 Lingen (Ems), hat für das Containergebäude eine
Kostenschätzung vorgenommen. Die Kosten beziffern sich für die Herrichtung und
Erschließung des Geländes sowie das Aufstellen der Containeranlage inkl. des
Architektenhonorars demnach auf 131.212,73
Euro. Allerdings fehlen in dieser
Berechnung noch die Kosten für Außenanlagen einschließlich Spielgeräte und
Einzäunung. Für beide Varianten
ist die Anschaffung von Mobiliar für Personalräume und 1 Gruppenraum
erforderlich. Die entsprechenden Kosten müssen noch ermittelt werden.
14.2 Personal in
der neuen Kindertagesstätte
Zur Sicherstellung der Betreuung in den Ganztagsgruppen wird Personal
benötigt ab August 2018..
Es wird zunächst eine Leitung der Kindertagesstätte benötigt. Diese ist
nach. § 5 Abs. 1 S.1 KitaG für jede Gruppe mindestens fünf Stunden wöchentlich
von der Arbeit in der Gruppe freizustellen. Die Leitung ist demnach 10 Stunden
pro Woche von der Arbeit in der Gruppe freizustellen.
Gemäß § 4 Abs. 3 KitaG muss in jeder Gruppe neben der Gruppenleitung
eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft regelmäßig tätig sein.
Der Betreuungsbedarf pro Gruppe beträgt insgesamt 102 Std. pro Woche.
Dieser setzt sich aus der Betreuung am Kind (2 x 45 Std. = 90 Std.) und der
Verfügungszeit (12 Std.) zusammen.
Neben den o.g. Stunden sind ferner Vertretungsstunden zu
berücksichtigen. Diese können z.T. durch die Zweitkräfte übernommen werden. Es
sollte jedoch zusätzlich eine Vertretungskraft in Teilzeit eingestellt werden,
diese könnte dann künftig auch Vertretungsstunden in der
Marien-Kindertagestätte übernehmen.
Infolgedessen wird für die neue Kindertagesstätte zum 01.08.2018
folgendes Personal benötigt:
|
Gruppe |
Funktion |
Stunden lt. Arbeitsvertrag |
Entgelt-gruppe |
Kosten Haushaltsjahr 2018 |
1. |
Gruppe 1 |
Kitaleitung u. 1. Gruppenleitung |
39 Std. |
S 13 |
145.00,00
€ |
2. |
Gruppe 1 |
2. Gruppenleitung u. und 1. Zweitkraft |
39 Std. |
S 8 |
|
3. |
Gruppe 1 |
2. Zweitkraft |
39 Std. |
S 8 |
|
4. |
Gruppe 2 |
1. Gruppenleitung |
39 Std. |
S 8 |
|
5. |
Gruppe 2 |
2. Gruppenleitung u. 1. Zweitkraft |
39Std. |
S 8 |
|
6. |
Gruppe 2 |
2. Zweitkraft |
15 Std. |
S 8 |
|
7. |
Gruppe 2 |
3. Zweitkraft |
15 Std. |
S 8 |
|
8. |
Vertretungs-kraft |
|
19,5 Std. |
S 3 |
Anmerkung: Die Bezeichnungen
als bspw. „1. Zweitkraft“ oder „2. Zweitkraft“ haben keine Bedeutung in der
Wertigkeit der Aufgaben. Sie dienen lediglich zur Kennzeichnung der Aufteilung
der Stunden innerhalb der Gruppen.
Für den Haushalt 2018 ergeben sich aus dem erhöhten Personalbedarf
Mehraufwendungen i.H.v. 145.000,00 Euro.
Die in der Tabelle dargelegten
und benötigten Personalstellen sollten in Voll- und Teilzeit zum 01.08.2018
ausgeschrieben werden.
14.3 Laufende Kosten im Haushaltsjahr 2018
Neben den Personalkosten und den Kosten für das Containergebäude
werden für das Haushaltsjahr 2018
weitere Kosten im laufenden Ergebnishaushalt entstehen.
Als Ermittlungsgrundlage dieser Kosten dienen die geplanten Kosten des
Ü3-Bereiches der Marienkindertagesstätte im Jahr 2018.
Anhand dieser Daten ergeben sich für die neue Kindertagesstätte für das
Haushaltsjahr 2018 folgende Aufwandspositionen:
|
Ktr. 36500 (Service f. Kindertagesstätten) |
Ktr. 11102 Gebäude u. Grundstücks-management |
Gesamt |
Aufwendungen für Sach- u.
Dienstleistungen: |
4.600 € |
18.000 € |
22.600 € |
Sonstige ordentl. Aufwendungen |
1.900 € |
- |
1.900 € |
|
|
|
|
Gesamt |
6.500 € |
18.000 € |
24.500
€ |
Die ermittelten Aufwendungen entsprechen 5/12 der
Aufwendungen der Marien-Kindertagesstätte. Sach- und Dienstleistungen sind u.a.
Aufwendungen für die laufende Anschaffung von Spiel- und Bastelmaterialien,
Leasingkosten für einen Kopierer, Heizung, Strom, Wasser u. Reinigungskosten.
Hinter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen verbergen
sich u.a. Aufwendungen für Bürobedarf, Bücher-und Zeitschriften und Post-und
Fernmeldungen.
Es ergeben sich für den Ergebnishaushalt somit
Mehraufwendungen i.H.v. 24.500 Euro.
14.4. Neuerrichtung einer 4.
Kindertagesstätte
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich eines Investorenmodells
mit der Eigenerstellung liegt vor und
hat zu dem Ergebnis geführt, dass diese Variante am günstigsten ist. Die
Angelegenheit wurde auch bereits mit dem Landkreis Emsland erörtert.