Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/059/2018 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Baugebiet östlich Nordmeyerstraße“ vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 97 „Baugebiet östlich Nordmeyerstraße“ einschließlich Begründung als Satzung.


a)

Der Bebauungsplan Nr. 97 „Baugebiet östlich Nordmeyerstraße“ lag in der Zeit vom 08.02.2018 – 09.03.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind am 05.02.2018 über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 09.03.2018 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.

 

Bürgermeister Kaiser weist darauf hin, dass die Stellungnahme in Sachen Störfallverordnung noch nachgereicht wird.

 

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.