Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beabsichtigt, Sanierungsmaßnahmen im Familienzentrum (Altes Gasthaus Schütte) mit Bürgersaal und Obergeschoss durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag nach dem Programm „Investitionspaket Soziale Integration“ für das Programmjahr 2018 zu stellen.

Die Gemeinde Salzbergen hat die entsprechenden Finanzmittel in den Haushalt für 2018 eingestellt und erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und Fördermittel nicht gedeckten Anteil der zuwendungsfähigen Kosten durch Eigenmittel zu tragen.


Bürgermeister Kaiser weist darauf hin, dass der Rat in 2017 beschlossen hat, für die gesamte Umbaumaßnahme im alten Gasthaus Schütte (Familienzentrum, Saal und Obergeschoss) einen Förderantrag beim Land zwecks Aufnahme in das „Investitionspaket Soziale Integration“ zu stellen.

 

Die Antragsunterlagen wurden durch das Büro BauBeCon entsprechend den Richtlinien rechtzeitig erstellt und eingereicht. Zwischenzeitlich wurden die Unterlagen durch das Amt für Regionale Landesentwicklung in Oldenburg geprüft. Aufgrund einer entsprechenden Mitteilung wurden durch die Behörde weitere Unterlagen angefordert bzw. Änderungen erbeten. Auch sollte der Ratsbeschluss zur Antragstellung anders gefasst werden. Folgende Punkte sind anzupassen:

 

-       Anpassung des Ratsbeschlusses, dass die verbleibenden Eigenmittel übernommen werden und im Haushalt für 2018 berücksichtigt sind.

-       Vorlage der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme zum Förderantrag.

-       Detaillierte Kostenberechnung nach DIN 276.

-       Änderung der Zeichnungen für das Obergeschoss, da die Räume im Obergeschoss nicht mehr als Zimmer für Flüchtlinge bzw. Monteure genutzt werden, sondern dem Familienzentrum, z.B. für die Jugend- oder Seniorenarbeit, dienen (wie z. B. Büroräume, kleine Gruppenräume, Lagerräume, Referentenzimmer, Teeküche).

Dafür muss allerdings auch das Obergeschoss barrierefrei erreichbar sein. Ein Aufzug kann nicht eingebaut werden. Es wurde daher ein Plattformlift im Treppenhaus vorgesehen, der zwar Mehrkosten von bis zu 25.000,00 € hervorruft, aber ebenfalls förderfähig ist. Nur so kann das gesamte Obergeschoss auch mit seinen Maßnahmen anerkannt werden.

-       Erklärung, dass der Erbbauvertrag entsprechend zur Erreichung der verlangten Mindestnutzungsdauer verlängert wird, sollte eine Förderung erfolgen.

 

 

Damit der Antrag fristgemäß zur abschließenden Prüfung nach Hannover weitergeleitet werden konnte, wurden die geänderten Unterlagen bereits an das ARL in Oldenburg geschickt. Nachgereicht werden müssen jetzt noch der ergänzende  Ratsbeschluss bzw. die kommunalaufsichtliche Stellungnahme.

 

Inwieweit eine Förderung und zu welchem Zuschusssatz erfolgt, muss nunmehr abgewartet werden. Bei einer entsprechenden zeitnahen Bewilligung durch das Land und der NBank sollen die Maßnahmen bis Ende 2019 durchgeführt werden.