Sitzung: 21.02.2024 Ortsrat Holsten-Bexten
Eine Anwohnerin des Holstener Weges wandte sich mehrfach an die Verkehrsbehörde des Landkreis Emsland, um ihren Unmut über die Geschwindigkeitsüberschreitung vieler Verkehrsteilnehmer mitzuteilen.
Die Beschwerden häuften sich, sodass seitens des Landkreises eine verkehrsrechtliche Überprüfung durchgeführt wurde. Die Ansicht der Verkehrsbehörde ging sogar dahin, dass überprüft werden muss, ob die Voraussetzungen für eine 30 km/h-Zone überhaupt vorliegen.
Die Verkehrsbehörde hat in diesem Zuge die Gemeinde mit folgendem Schreiben (Auszug) zur Stellungnahme aufgefordert:
„Grundsätzlich gilt,
dass die Entscheidung über die Einrichtung oder Ausdehnung von Tempo 30-Zonen
nach § 45 Abs. 1 c StVO im Rahmen einer flächenhaften kommunalen
Verkehrsplanung nach der Charakteristik eines Gebietes mit Fußgänger- und
Radverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf zu treffen ist. In diesem
Zusammenhang betont die Rechtsprechung, dass nur solche Gebiete in eine
zonenwirksame Tempobegrenzung einbezogen werden können, die dem
Verkehrsteilnehmer nach Größe und Ausmaß noch ein Bewusstsein vermitteln, sich
in einem geschützten Bereich zu befinden.
Bei der Begutachtung
vor Ort konnte festgestellt werden, dass der Holstener Weg ab der Einmündung
von der Bextener Straße bis zur Kreuzung mit der Straße Steckelower bzw.
Feldstraße nur einseitig, und zwar auf der südlichen Seite bebaut ist. Auf
dieser Seite befindet sich auch ein straßenbegleitender Gehweg sowie
Wohnsiedlungen. Nördlich des Holstener Weges befinden sich bis zur vorgenannten
Kreuzung nur Ackerflächen, so dass ein hoher Querungsbedarf des Holstener Weges
nicht zu erkennen ist. Ob entlang des Holstener Weges eine entsprechende
Fußgänger- und Radverkehrsdichte vorhanden ist, kann derzeit nicht beurteilt
werden und ist im Rahmen einer Verkehrszählung zu ermitteln.
Ab der vorgenannten
Kreuzung wechselt die Wohnbebauung auf die nordöstliche Straßenseite des
Holstener Weges und auch der Fußweg verläuft jetzt auf der nordöstlichen Seite.
In diesem Bereich befindet sich auf der südwestlichen Straßenseite ein
Waldgebiet, so dass auch in diesem Teilabschnitt des Holstener Weges kein hoher
Querungsbedarf zu erkennen ist. Auch für diesen Bereich kann derzeit keine
Aussage zu einer entsprechenden Fußgänger- bzw. Radverkehrsdichte getroffen
werden.
Die Auswertung
durchgeführter Geschwindigkeitsmessungen über den Zeitraum einer Woche
außerhalb von Ferien- und Urlaubszeiten sowohl aus dem Jahr 2021 als auch aus
dem Jahr 2023 bestätigen die Beobachtungen der Beschwerdeführerin und lassen
den Schluss zu, dass dem Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich eben kein
Bewusstsein vermittelt wird, sich in einem geschützten Bereich zu befinden.
Der Holstener Weg
erfüllt in diesem Bereich eher die Funktion einer Verbindungs- bzw.
Sammelstraße“.
Der Landkreis Emsland hat der Gemeinde eine Frist bis zum 15.02.2024 zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Hier wurden nochmals einige Punkte vorgebracht, die bekräftigen sollen, dass die 30 km/h-Zone am Holstener Weg gerechtfertigt ist.
Unter anderem ist dies die Zuwegung zum Ortskern. Ebenfalls handelt es sich auch um einen Kindergarten- und Schulweg, der jeden Morgen von Schülerlotsen gesichert wird.
Mit der Aufhebung der 30 km/h Zone wären erhebliche Rückbauarbeiten am Holstener Weg erforderlich. Unter anderem sind Aufpflasterungen/Verkehrsinseln und die eingebauten Schikanen zu entfernen oder umzubauen.
Hinzu kommt, dass sich auch voraussichtlich die Vorfahrtsregeln ändern werden, sodass es hier zu erhöhten Geschwindigkeiten und voraussichtlich auch zu Unfällen, z.B. aufgrund der wegfallenden rechts-vor-links-Regelungen, kommen kann.
Abschließend wurde festgestellt, dass sich die 30 km/h Zone durchaus positiv auf die Verkehrsunfallstatistik ausgewirkt hat. Ein Verkehrsunfall mit der Hauptunfallursache "Überhöhte Geschwindigkeit" konnte nicht festgestellt werden.
Es würde der Bevölkerung kaum zu vermitteln sein, dass eine Beschwerde, die eigentlich auf weitergehende geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen abzielt, dazu genutzt wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch zu erhöhen.
Eine Entscheidung seitens der Verkehrsbehörde bleibt abzuwarten.
Ortsbürgermeister Evers verweist auf ein damaliges Konzept,
in dem sämtliche 30 km/h Zonen in Salzbergen ermittelt wurden. Es kann nicht
nachvollzogen werden, warum die damalige verkehrsbehördliche Anordnung nun in
Frage gestellt wird.
Des Weiteren appelliert er an die Bevölkerung, sich an die
Geschwindigkeitsregelung zu halten.
Auf Nachfrage von Ratsherr Lammers wird mitgeteilt, dass Rücknahmen von verkehrsbehördlichen Anordnungen aus anderen Gemeinden nicht bekannt seien.
Seitens eines Zuhörers wird nach einer langfristigen Verkehrsplanung gefragt, um unter anderem auch den Schwerlastverkehr aus dem Ort zu bekommen.
Ortsbürgermeister Evers erläutert, dass es hier bereits die ersten Planungen bezüglich einer Ortsumgehung Holsten gibt, die den Verkehr um den Ortskern von Holsten umleiten soll.
Bürgermeister Kaiser teilt zudem mit, dass auf Dauer beabsichtigt sei, ab dem Gewerbegebiet Holsterfeld-West in Richtung Holsten ein Verbot für LKW bei der Verkehrsbehörde zu beantragen.