Für die Nutzungsänderung eines Wohnhauses (2 WE) in eine Unterkunft für Beschäftigte mit 16 Betten hat der Landkreis Emsland mit Bescheid vom 23.01.2024 die Baugenehmigung erteilt.

 

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens musste der Eigentümer eine ergänzende Beschreibung zum Fahrzeugverkehr abgeben:

"Bei den Nutzern der Arbeitnehmerunterkunft handelt es sich um Beschäftigte der Firma Alblas. Die Beschäftigten sind am Firmenstandort tätig als Mechaniker, Lagerarbeiter, Sachbearbeiter oder als LKW-Fahrer.

 

Die Beschäftigten fahren nicht vom Heimatwohnort aus zur Unterkunft, sondern zum Betriebshof und von dort gemeinsam zur Wohnung (Kurze Straße 7). Die privaten Fahrzeuge verbleiben beim Betriebshof. Auch Fernfahrer belassen ihre Fahrzeuge nach Einsatzende am Betriebshof. Es werden keine LKW oder auch keine einzelnen Zugmaschinen an oder in der Nähe der Unterkunft geparkt.

 

Ein Personentransfer von der Wohnung zum Betriebshof findet in der Regel zu den Schichtwechselzeiten in der Tag- und Nachtschicht statt. Die Beschäftigten fahren stets in Fahrzeugen mit 6 bzw. 9-Sitzen, da es sich in der Regel um Beschäftigte in der gleichen Schicht handelt.

 

Darüber hinaus können die Firmenfahrzeuge auch außerhalb der Schichtzeiten für private Besorgungen genutzt werden, so dass kein Bedarf für die Herbeiführung von privaten Kraftfahrzeugen besteht. Eine Ausstattung der Unterkunft mit 5 Stellplätzen ist somit ausreichend bemessen."