Im Netzausbauprojekt Korridor B (Heide West - Polsum und Wilhelmshaven - Hamm) befindet sich der Übertragungsnetzbetreiber weiterhin auf Bundesfachplanungs-Ebene.

 

Seit Oktober 2023 finden artenschutzrechtliche Kartierungen und Voruntersuchungen statt. Diese sollen bis November 2024 andauern.

Nach Fertigstellung der ganzen Verfahrensunterlagen wird es im Rahmen der Bundesfachplanung eine öffentliche Auslegung geben, in der sowohl die Bürger als auch Träger öffentlicher Belange Ihre Stellungnahmen und Einwendungen vorbringen können.

 

Die Vorzugstrasse soll weiterhin durch das östliche Gemeindegebiet (Holsterfeld / Holsten-Bexten / Hummeldorf) verlaufen.

Der Landkreis Emsland hat als Raumordnungsbehörde darüber informiert, dass innerhalb des von Amprion definierten Trassenkorridors im Rahmen der Konkretisierung der geplanten Leitungstrasse raumordnerische Konflikte im Bereich Bexten und Holsterfeld bestehen.

 

Es handelt sich bei diesen Flächen gemäß RROP 2010 um das Vorranggebiet „Windenergienutzung“ und ein Vorranggebiet „Industrielle Anlagen und Gewerbe“.

Bei Vorranggebieten handelt es sich nach § 3 Raumordnungsgesetz (ROG) um verbindlich und abschließend abgewogene Ziele der Raumordnung. Gemäß § 4 ROG sind Ziele der Raumordnung bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Die in Vorranggebieten festgelegten Nutzungsfunktionen haben Vorrang vor allen anderen Nutzungen. Die Voraussetzung für eine raumordnerische Verträglichkeit ist dann gegeben, wenn die vorrangige Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird bzw. mit einer anderen Nutzung vereinbar ist. Im vorliegenden Fall ist die Voraussetzung für eine raumordnerische Verträglichkeit laut Landkreis Emsland unter Umständen gegeben.

 

In einer durchgeführten Videokonferenz mit der Raumordnungsbehörde und Amprion wurde der Verwaltung der favorisierte Trassenverlauf vorgestellt. Bedenken wurden vorgetragen, dass unter anderem das Sondergebiet für Windenergie durchquert wird und eine Durchschneidung des Vorranggebietes / bzw. der Entwicklungsfläche für Gewerbeflächen erfolgt.

Laut Raumordnung könnte der vorgestellte Trassenverlauf mittels Durchführung eines Zielabweichungsverfahren in Aussicht gestellt werden. Auch Amprion sieht keine große Beeinträchtigung, da das Vorranggebiet für Gewerbe nur randlich beeinträchtigt wird.

 

Eine Beratung in den Fraktionen soll erfolgen. Anschließend wird die Gemeinde Stellung beziehen.