Eine Anwohnerin des Holstener Weges wandte sich mehrfach an die Verkehrsbehörde des Landkreis Emsland, um ihren Unmut über die Geschwindigkeitsüberschreitung vieler Verkehrsteilnehmer mitzuteilen.

Die Beschwerden häuften sich, sodass seitens des Landkreises eine verkehrsrechtliche Überprüfung durchgeführt wurde. Die Ansicht der Verkehrsbehörde ging sogar dahin, dass überprüft werden muss, ob die Voraussetzungen für eine 30 km/h-Zone überhaupt vorliegen.

 

Die Verkehrsbehörde hat in diesem Zuge die Gemeinde mit folgendem Schreiben (Auszug) zur Stellungnahme aufgefordert:

 

„Grundsätzlich gilt, dass die Entscheidung über die Einrichtung oder Ausdehnung von Tempo 30-Zonen nach § 45 Abs. 1 c StVO im Rahmen einer flächenhaften kommunalen Verkehrsplanung nach der Charakteristik eines Gebietes mit Fußgänger- und Radverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf zu treffen ist. In diesem Zusammenhang betont die Rechtsprechung, dass nur solche Gebiete in eine zonenwirksame Tempobegrenzung einbezogen werden können, die dem Verkehrsteilnehmer nach Größe und Ausmaß noch ein Bewusstsein vermitteln, sich in einem geschützten Bereich zu befinden.

 

Bei der Begutachtung vor Ort konnte festgestellt werden, dass der Holstener Weg ab der Einmündung von der Bextener Straße bis zur Kreuzung mit der Straße Steckelower bzw. Feldstraße nur einseitig, und zwar auf der südlichen Seite bebaut ist. Auf dieser Seite befindet sich auch ein straßenbegleitender Gehweg sowie Wohnsiedlungen. Nördlich des Holstener Weges befinden sich bis zur vorgenannten Kreuzung nur Ackerflächen, so dass ein hoher Querungsbedarf des Holstener Weges nicht zu erkennen ist. Ob entlang des Holstener Weges eine entsprechende Fußgänger- und Radverkehrsdichte vorhanden ist, kann derzeit nicht beurteilt werden und ist im Rahmen einer Verkehrszählung zu ermitteln.

 

Ab der vorgenannten Kreuzung wechselt die Wohnbebauung auf die nordöstliche Straßenseite des Holstener Weges und auch der Fußweg verläuft jetzt auf der nordöstlichen Seite. In diesem Bereich befindet sich auf der südwestlichen Straßenseite ein Waldgebiet, so dass auch in diesem Teilabschnitt des Holstener Weges kein hoher Querungsbedarf zu erkennen ist. Auch für diesen Bereich kann derzeit keine Aussage zu einer entsprechenden Fußgänger- bzw. Rad-verkehrsdichte getroffen werden.

 

Die Auswertung durchgeführter Geschwindigkeitsmessungen über den Zeitraum einer Woche außerhalb von Ferien- und Urlaubszeiten sowohl aus dem Jahr 2021 als auch aus dem Jahr 2023 bestätigen die Beobachtungen der Beschwerdeführerin und lassen den Schluss zu, dass dem Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich eben kein Bewusstsein vermittelt wird, sich in einem geschützten Bereich zu befinden.

Der Holstener Weg erfüllt in diesem Bereich eher die Funktion einer Verbindungs- bzw. Sammelstraße“.

 

 

 

Der Landkreis Emsland hat der Gemeinde eine Frist bis zum 15.02.2024 zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Hier wurden nochmals einige Punkte vorgebracht, die bekräftigen sollen, dass die 30 km/h-Zone am Holstener Weg gerechtfertigt ist. Unter anderem ist dies die Zuwegung zum Ortskern. Ebenfalls handelt es sich auch um einen Kindergarten- und Schulweg, der jeden Morgen von Schülerlotsen gesichert wird.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Schöttler wird mitgeteilt, dass bei der Aufhebung der 30 km/h Zone ebenfalls alle geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen (Aufpflasterungen / Schikanen) zu entfernen sind. Zudem könnte dies Auswirkungen auf die Vorfahrtsregelung haben.

 

Ratsherr Elling lässt seinen Unmut gegenüber der Verkehrsbehörde aus und kann absolut nicht nachvollziehen, warum aufgrund einer einzigen Beschwerdeführerin der Landkreis die gesamte Verkehrs- und Geschwindigkeitsregelung des Holstener Weges in Frage stellt.

 

Ratsherr Hermeling verweist auf ein damaliges Konzept, in dem sämtliche 30 km/h Zonen in Salzbergen ermittelt wurden. Es kann nicht nachvollzogen werden, warum die damalige verkehrsbehördliche Anordnung nun in Frage gestellt wird.

 

Ratsherr Schöttler verweist zuletzt auf erhöhten LKW-Verkehr im Ortskern von Holsten. Auf Nachfrage konnte festgestellt werden, dass die Navigationsgeräte die auswärtigen LKW-Fahrer durch Holsten leiten.