Sitzung: 13.02.2024 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/026/2024
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt
die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Sportzentrum“ gemäß der „großen
Lösung“ (Anlage 2) aufzustellen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt im Rahmen der Baumaßnahme zunächst die Parkplätze gemäß der „kleinen Lösung“ (Anlage 1) anzulegen.
Im Jahr 2023 wurden
die ersten Ideen und Planungen zur Umgestaltung der Parkplätze am Sportplatz
"Ahlder Damm" entwickelt und sowohl den politischen Gremien als auch
dem Sportverein vorgestellt.
Die erste Planung
sah vor, dass der Radweg und die Stellplätze räumlich getrennt werden, um
dadurch Kollisionspunkte mit Fahrradfahrern und Fußgängern zu minimieren.
Weiter waren einseitig PKW-Schrägaufsteller und eine Fahrspur angedacht. Ferner
war die Änderung der Markierung der vorhandenen asphaltierten Fläche zwischen
dem Umkleidegebäude und der Kreisstraße angedacht sowie die zusätzliche
Schaffung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Diese sogenannte "kleine
Lösung" beinhaltete zwei Erweiterungsoptionen:
-
Erstellung
weiterer Parkplätze nördlich des Umkleidegebäudes
-
Erstellung
von weiteren Schrägaufstellern westlich Fahrspur (im Bereich der Wallanlage)
Im Laufe des
Planungsprozesses sind gegenüber dem beauftragten Planungsbüro „Die Grünplaner“
weitere Wünsche geäußert worden. Es sollte u.a. die Abstellmöglichkeiten von
Fanbussen und zusätzliche behindertengerechte Parkplätze eingeplant werden.
Dieses wurde vom Planungsbüro in der Entwurfsplanung entsprechend
berücksichtigt. Ein Bestandteil der Entwurfsplanung war auch eine
Kostenberechnung. Aufgrund der hohen Kosten wurde seitens der Verwaltung
hiervon wieder Abstand genommen und entschieden zunächst nur die „kleine
Lösung“ umzusetzen.
Ein weiterer Grund
für die Entscheidung zur "kleinen Lösung" war der Gedanke, dass der
vorhandene Erdwall zwischen der Laufbahn am Sportplatz und der asphaltierten
Fläche so belassen werden kann wie er sich aktuell vorfindet. Weitere Prüfungen
haben ergeben, dass sowohl der Wall als auch der Schießstand/Clubhaus bei der
"kleinen Lösung" teilweise im Baufeld liegen. Aufgrund dessen werden
die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 „Sportzentrum“ (4. Änderung) nicht
mehr eingehalten. Folglich ist für die Realisierung der Baumaßnahme eine
Bebauungsplanänderung unumgänglich.
Für die
erforderliche Bebauungsplanänderung ergeben sich zwei Varianten:
- Der Bebauungsplan wird der
beschriebenen "kleinen Lösung" angepasst:
- Teilweise Überplanung der östlichen Wallanlage mit Pflanzgebot
- Komplette Überplanung Schießstand/Clubhaus
- Der Bebauungsplan wird der
beschriebenen "großen Lösung" angepasst:
- Komplette Überplanung der östlichen Wallanlage mit Pflanzgebot
- Komplette Überplanung Schießstand/Clubhaus
- Komplette Überplanung Sanitärgebäude/Kasse/Clubhaus/Geräteraum
- Teilweise Überplanung der öffentlichen Grünfläche nördlich des
Umkleidegebäudes
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen im Rahmen der Baumaßnahme zunächst die „kleine
Lösung“ zu realisieren. Aus Kostengründen sollte der Wall mit einer geringeren
Breite zunächst bestehen bleiben.
Um perspektivisch
weiteren Parkraum nördlich des Umkleidegebäudes und westlich der Fahrspur zu
den Schrägaufstellern schaffen zu können, wird vorgeschlagen hierfür zunächst
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und den Bebauungsplan
entsprechend der „großen Lösung“ anzupassen.
Abstimmungshinweis:
Ratsherr Schnieders
empfiehlt mit beratender Stimme, den Beschlussvorschlag abzulehnen.