Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt den Entwurf der 4. Runde des Lärmaktionsplanes (Hauptverkehrsstraßen) sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung.

 


Zum Tagesordnungspunkt 5 ist zur heutigen Sitzung Herr von Wittich vom Büro IPW erschienen, der allgemein über die Lärmaktionsplanung informiert und den Entwurf des Lärmaktionsplanes für Salzbergen vorstellt. Die Präsentation ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

Im Jahr 2002 trat die EG-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Ziel der Richtlinie und der §§ 47 a-f BImSchG ist es, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

 

Zur Umsetzung dieser Umgebungslärmrichtlinie sind Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Dies hat u.a. zu erfolgen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr.

 

Die Gemeinde Salzbergen hat im Jahr 2018 (3. Runde des LAP) erstmalig einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen, erforderlichenfalls zu überarbeiten oder fortzuschreiben sind.

Daher ist in der jetzt laufenden 4. Runde, der Lärmaktionsplan der Gemeinde Salzbergen zu überarbeiten und bis zum 18. Juli 2024 zu beschließen.

Die Gemeinde hat das Fachbüro IPW Ingenieurplanung aus Wallenhorst mit der Überarbeitung beauftragt.

 

Durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim wurden die strategischen Lärmkarten für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr erarbeitet und im Internet veröffentlicht. Für Salzbergen sind unverändert die Hauptverkehrsstraßen A 30 und B70 betroffen.

 

Gemäß ortsüblicher Bekanntmachung und Mitteilung im Salzbergener Boten wurden die Bürgerinnen und Bürger über die 4. Runde des Lärmaktionsplanes frühzeitig informiert. In der GEA-Sitzung am 13.02.2024 hat das Büro IPW den aktuell erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes vorgestellt. Dieser ist als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt. Hierüber ist ein Auslegungsbeschluss zu fassen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist demzufolge für einen Zeitraum von einem Monat öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden als auch die Öffentlichkeit haben dann die Möglichkeit entsprechende Stellungnahmen hierzu abzugeben.

Anschließend werden die eingegangenen Stellungnahmen überprüft und gegebenenfalls im Lärmaktionsplan berücksichtigt.

 

Durch Ratsbeschluss und anschließender Veröffentlichung, tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.