Sitzung: 13.02.2024 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/015/2024
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt
den Entwurf der 4. Runde des Lärmaktionsplanes (Hauptverkehrsstraßen) sowie die
Durchführung der öffentlichen Auslegung.
Zum
Tagesordnungspunkt 5 ist zur heutigen Sitzung Herr von Wittich vom Büro IPW
erschienen, der allgemein über die Lärmaktionsplanung informiert und den
Entwurf des Lärmaktionsplanes für Salzbergen vorstellt. Die Präsentation ist
als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Im Jahr 2002 trat
die EG-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde.
Ziel der Richtlinie und der §§ 47 a-f BImSchG ist es, ein gemeinsames Konzept
zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche
Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern,
ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
Zur Umsetzung
dieser Umgebungslärmrichtlinie sind Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen
Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Dies hat u.a. zu erfolgen
für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von
über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr.
Die Gemeinde Salzbergen
hat im Jahr 2018 (3. Runde des LAP) erstmalig einen Lärmaktionsplan
aufgestellt. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Lärmaktionspläne alle fünf
Jahre zu überprüfen, erforderlichenfalls zu überarbeiten oder fortzuschreiben
sind.
Daher ist in der
jetzt laufenden 4. Runde, der Lärmaktionsplan der Gemeinde Salzbergen zu
überarbeiten und bis zum 18. Juli 2024 zu beschließen.
Die Gemeinde hat
das Fachbüro IPW Ingenieurplanung aus Wallenhorst mit der Überarbeitung
beauftragt.
Durch das
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim wurden die strategischen Lärmkarten für die
Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro
Jahr erarbeitet und im Internet veröffentlicht. Für Salzbergen sind unverändert
die Hauptverkehrsstraßen A 30 und B70 betroffen.
Gemäß ortsüblicher
Bekanntmachung und Mitteilung im Salzbergener Boten wurden die Bürgerinnen und
Bürger über die 4. Runde des Lärmaktionsplanes frühzeitig informiert. In der
GEA-Sitzung am 13.02.2024 hat das Büro IPW den aktuell erarbeiteten Entwurf des
Lärmaktionsplanes vorgestellt. Dieser ist als Anlage zu dieser Beschlussvorlage
beigefügt. Hierüber ist ein Auslegungsbeschluss zu fassen.
Der Entwurf des
Lärmaktionsplanes ist demzufolge für einen Zeitraum von einem Monat öffentlich
auszulegen. Die betroffenen Behörden als auch die Öffentlichkeit haben dann die
Möglichkeit entsprechende Stellungnahmen hierzu abzugeben.
Anschließend werden
die eingegangenen Stellungnahmen überprüft und gegebenenfalls im
Lärmaktionsplan berücksichtigt.
Durch Ratsbeschluss
und anschließender Veröffentlichung, tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.