Für eine Waldfläche am Steckelower, zwischen dem Neubau Holstener Weg 48 und Steckelower 53, stellt der Eigentümer eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Doppelhauses mit Nebengebäude.

Das Grundstück, welches derzeit als Waldfläche genutzt wird, befindet sich planungsrechtlich im Mischgebiet.

Der Eigentümer hatte vor 3 Jahren für dasselbe Grundstück und die gleiche Anfrage einen positiven Bauvorbescheid erhalten.