Die Gemeinde Salzbergen wurde mit Schreiben vom 02.03.2023 über die frühzeitige Behördenbeteiligung zur Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie in der Samtgemeinde Schüttorf informiert.

 

Mit dem Sachlichen Teilflächennutzungsplan möchte die Samtgemeinde Schüttorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Windenergieanlagen schaffen. Insgesamt werden mit diesem Teilplan 4 Sonderbauflächen für die Windenergie ausgewiesen.

 

Gegen die Teilfläche 1 Engden/Quendorf und die Teilfläche 3 Sudden-dorf/Samern/Ohne/westlich Ohne wurden keine Bedenken geäußert.

 

Gegenüber der Teilfläche 2 Schüttorf / östlich Schüttorf und der Teilfläche 4 Samern / Ohne / östlich Ohne wurden Bedenken geäußert, da diese Flächen die Salzbergener Gemeindegrenzen tangieren.

 

Der Landkreis Emsland hat ebenfalls eine Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegeben und auch auf einige Punkte kritisch hingewiesen.

 

Nach aktuellem Recht gemäß Baugesetzbuch muss eine Konzentrationsflächenplanung bis zum 1. Februar 2024 abgeschlossen sein. Anderenfalls wird der Plan für unwirksam erklärt und der Bau von Windenergieanlagen ist nach jetzigem Stand im Außenbereich überall zulässig (Privilegierung).

 

In diesem Zusammenhang fragt Ortsratsmitglied Rausing an, welcher Fall eintritt, sollte das vorgegebene Flächenziel im Landkreis Emsland nicht erreicht werden und nach welchem Maß sich das Ziel richtet. Bürgermeister Kaiser erläutert dazu, dass bei einer Nicht-Erreichung des Flächenziels ebenfalls eine Privilegierung im gesamten Gebiet eintritt.

 

Seitens der Samtgemeinde Schüttorf, wurde der 2. Verfahrensschritt (Öffentliche Auslegung) bisher noch nicht durchgeführt.

 

Das weitere Verfahren der Samtgemeinde Schüttorf bleibt daher abzuwarten. Ebenfalls bleibt abzuwarten, wie die Samtgemeinde mit den vorgebrachten Bedenken umgegangen ist.