Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Die Gesellschafterversammlung der WBS beschließt, den Verkaufspreis für Baugrundstücke für das Baugebiet "Feldhook III, 2. BA" auf mindestens 107,00 € / qm festzulegen ebenso das Kontingent und die Lage an Baugrundstücken zur Förderung des Mietwohnungsbaus entsprechend des Vermarktungsplans.


Darlegung des Sachverhaltes:

Es ist geplant, die Baugrundstücke im Baugebiet "Feldhook III, 2. Bauabschnitt (kurz: BA)" zeitnah durch die Wirtschaftsbetriebe Salzbergen GmbH entsprechend dem Gesellschaftszweck zu vermarkten. Dazu ist ein Verkaufspreis je Quadratmeter Bauland zu ermitteln und festzulegen. In diesem Sinne wurde für das Baugebiet "Feldhook III, 2. BA" eine Gesamtkostenkalkulation vorgenommen, bei der alle entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Kosten (Grundstückskäufe/-tausche, Bauleitplanung, Kompensationsmaßnahmen, verkehrliche Erschließung, öffentliche Ver- und Entsorgung, aber auch Verzinsung des eingesetzten Kapitals sowie die voraussichtlichen Kosten für den Endausbau der Straßen) zugrunde gelegt wurden.

Ziel ist die Ermittlung eines kostendeckenden Verkaufspreises.

In Hinsicht auf den berechneten, kostendeckenden Verkaufspreis und die Baulandpreise im Umfeld der Gemeinde Salzbergen wird ein Verkaufspreis i.H.v. mindestens 107,00 €/qm vorgeschlagen. Der Trinkwasserversorgungsbeitrag, Schmutzwasserbeitrag, sowie die Kosten für Hausanschlüsse sind vom Erwerber separat zu entrichten.

 

Des Weiteren sind - gemäß der Vergaberichtlinie vom 10.10.2023 - die Kontingente an Baugrundstücken im Baugebiet gekennzeichnet, die zur Förderung des Mietwohnungsbaus eine Eigennutzung ausschließen (siehe Vermarktungsplan).

 

Geschäftsführer Dirk Vogt berichtet diesbezüglich, dass im Zuge von Grundstücksgeschäften mit zwei Verhandlungspartnern der WBS die Grundstücke 9 + 10 reserviert wurden. Für diese Grundstücke wurde keine Eigenbedarfsnutzung festgesetzt.

 

Es wird vorgeschlagen, im aktuellen Bauabschnitt 3 weitere Bauplätze von der Eigenbedarfsnutzung zu befreien, um hier Investitionsvorhaben zu ermöglichen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 12.12.203 beschlossen, hierfür die Grundstücke Nr. 13, 25 und 29 freizugeben.

 

Ratsherr Otten fragt nach, ob für die reservierten Baugrundstücke Nr. 9 +10 ein Bauzwang gilt. Bürgermeister Kaiser stellt fest, dass für diese Grundstücke –wie in vergleichbaren Fällen- kein Bauzwang auferlegt wird.

 

Ratsherr Bültel fragt nach, ob auf den reservierten Baugrundstücken 9 + 10 auch Mehrfamilienhäuser gebaut werden können. Bürgermeister Kaiser stellt fest, dass die Eigentümer auf diesen Grundstücken auch Mehrfamilienhäuser bauen dürfen. In Summe sind in dem Baugebiet dann 5 Mehrfamilienhäuser möglich.