Sitzung: 13.12.2023 Gesellschafterversammlung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/100/2023
Beschlussempfehlung:
Die Gesellschafterversammlung der WBS beschließt, den Verkaufspreis für Baugrundstücke für das Baugebiet "Feldhook III, 2. BA" auf mindestens 107,00 € / qm festzulegen ebenso das Kontingent und die Lage an Baugrundstücken zur Förderung des Mietwohnungsbaus entsprechend des Vermarktungsplans.
Darlegung des Sachverhaltes:
Es ist geplant, die
Baugrundstücke im Baugebiet "Feldhook III, 2. Bauabschnitt (kurz:
BA)" zeitnah durch die Wirtschaftsbetriebe Salzbergen GmbH entsprechend
dem Gesellschaftszweck zu vermarkten. Dazu ist ein Verkaufspreis je
Quadratmeter Bauland zu ermitteln und festzulegen. In diesem Sinne wurde für
das Baugebiet "Feldhook III, 2. BA" eine Gesamtkostenkalkulation
vorgenommen, bei der alle entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden
Kosten (Grundstückskäufe/-tausche, Bauleitplanung, Kompensationsmaßnahmen,
verkehrliche Erschließung, öffentliche Ver- und Entsorgung, aber auch
Verzinsung des eingesetzten Kapitals sowie die voraussichtlichen Kosten für den
Endausbau der Straßen) zugrunde gelegt wurden.
Ziel ist die
Ermittlung eines kostendeckenden Verkaufspreises.
In Hinsicht auf den
berechneten, kostendeckenden Verkaufspreis und die Baulandpreise im Umfeld der
Gemeinde Salzbergen wird ein Verkaufspreis i.H.v. mindestens 107,00 €/qm
vorgeschlagen. Der Trinkwasserversorgungsbeitrag, Schmutzwasserbeitrag, sowie
die Kosten für Hausanschlüsse sind vom Erwerber separat zu entrichten.
Des Weiteren sind -
gemäß der Vergaberichtlinie vom 10.10.2023 - die Kontingente an Baugrundstücken
im Baugebiet gekennzeichnet, die zur Förderung des Mietwohnungsbaus eine Eigennutzung
ausschließen (siehe Vermarktungsplan).
Geschäftsführer
Dirk Vogt berichtet diesbezüglich, dass im Zuge von Grundstücksgeschäften mit
zwei Verhandlungspartnern der WBS die Grundstücke 9 + 10 reserviert wurden. Für
diese Grundstücke wurde keine Eigenbedarfsnutzung festgesetzt.
Es wird
vorgeschlagen, im aktuellen Bauabschnitt 3 weitere Bauplätze von der
Eigenbedarfsnutzung zu befreien, um hier Investitionsvorhaben zu ermöglichen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 12.12.203 beschlossen, hierfür die
Grundstücke Nr. 13, 25 und 29 freizugeben.
Ratsherr Otten
fragt nach, ob für die reservierten Baugrundstücke Nr. 9 +10 ein Bauzwang gilt.
Bürgermeister Kaiser stellt fest, dass für diese Grundstücke –wie in
vergleichbaren Fällen- kein Bauzwang auferlegt wird.
Ratsherr Bültel fragt nach, ob auf den reservierten Baugrundstücken 9 + 10 auch Mehrfamilienhäuser gebaut werden können. Bürgermeister Kaiser stellt fest, dass die Eigentümer auf diesen Grundstücken auch Mehrfamilienhäuser bauen dürfen. In Summe sind in dem Baugebiet dann 5 Mehrfamilienhäuser möglich.