Am 25.10.2023 hat ein Ortstermin mit dem Bezirksförster Herrn Oberwalleny und dem Eigentümer des Objektes „Schnepfenweg 28“ stattgefunden.

 

Der Eigentümer möchte zwei Eichen auf dem Grundstück „Schnepfenweg 28“ entfernen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 „Sandkamp“. Entlang der Grundstücksgrenze zur Straße „Mühlendamm“ befindet sich ein ca. 8 m breiter Streifen mit einem Pflanzgebot. Auf dieser Fläche ist der vorhandene Baumbestand zu erhalten und durch Neuanpflanzungen zu ergänzen. Die beiden Eichen befinden sich in diesem „Schutzstreifen“.

 

Nach Einschätzung durch den Bezirksförster Herrn Oberwalleny sind die Bäume in ihrer Vitalität gestört. Es sollte mindestens das vorhandene Totholz entfernt werden. Die Verkehrssicherheit der Bäume ist nach Einschätzung von Herrn Oberwalleney langfristig nicht gegeben. Eine Eiche drückt bereits das Pflaster des Gehweges entlang der Straße „Mühlendamm“ hoch.

 

Der Eigentümer will durch herunterfallende Äste oder durch ein Umstürzen der Bäume keine Gefahr für Leib, Leben und Gut darstellen. Um kein Risiko einzugehen, möchte er die Bäume entfernen. Entsprechende Ersatzanpflanzungen würden durch ihn vorgenommen werden.

 

Ratsherr Elling stellt die Verkehrssicherheit in den Vordergrund. Sofern die Bäume gefällt werden, sollte eine Ersatzanpflanzung von mindestens 1:2, wenn nicht sogar 1:3 erfolgen.

 

 

Die Angelegenheit soll zunächst in den Fraktionen beraten werden, bevor eine Entscheidung herbeigeführt wird.